Die Europäische Kommission anerkennt das Versicherungsaufsichtssystem der Schweiz als gleichwertig mit der in der EU massgeblichen Solvenz II-Richtlinie. Sie veröffentlichte heute einen entsprechenden Entscheid, der das Schweizer System in den Bereichen Rückversicherungen, Solvenzberechnung und Versicherungsgruppenaufsicht als äquivalent würdigt.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA begrüsst den Entscheid der Europäischen Kommission. Dieser ist das Resultat einer intensiven Überprüfung der Gleichwertigkeit des Schweizer Aufsichtssystems durch die Europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA. Die Schweiz ist das einzige Land, dessen Aufsichtssystem von der EU umfassend und unbefristet anerkannt wurde (vgl. Link). Damit würdigen die EU-Gremien den aufsichtsrechtlichen Rahmen – ein wichtiger Aspekt war hierbei die revidierte Aufsichtsverordnung AVO – wie auch die Versicherungsaufsicht der Schweiz positiv.
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit stärkt den Ruf und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes. Für international tätige Versicherer und Rückversicherer können so Wettbewerbsnachteile und aufsichtsrechtliche Doppelspurigkeiten vermieden werden. Aus Sicht der Aufsichtsbehörde ist die Anerkennung der Gleichwertigkeit ein wichtiger Schritt, um eine wirksame, effiziente und international abgestimmte Versicherungsaufsicht zu gewährleisten.
FINMA-Direktor Mark Branson: «Mit diesem Entscheid wird gewürdigt, dass die Schweiz frühzeitig ein modernes Solvenzsystem für Versicherer entwickelt und erfolgreich umgesetzt hat. Gleichzeitig ist dieser Entscheid auch Ausdruck der Anerkennung der wirksamen täglichen Arbeit unserer Behörde in der Versicherungsaufsicht.»