Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt die Bestimmungen zur Offenlegung von Banken an die weiterentwickelten internationalen Normen nach dem Basel-III-Regelwerk an. Sie gibt das entsprechende totalrevidierte Rundschreiben „Offenlegung Banken“ in eine öffentliche Anhörung. Diese endet am 31. August 2015.
Ende Januar 2015 hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht revidierte Standards zur bankseitigen Offenlegung von Informationen zu Risiken und Eigenmitteln publiziert (http://www.bis.org/bcbs/publ/d309.htm). Diese revidierten Standards werden nun in der Schweiz eingeführt. Dafür legt die FINMA den Entwurf des FINMA-Rundschreibens 2016/xx "Offenlegung Banken" zur öffentlichen Anhörung vor. Es ersetzt das bisherige entsprechende Rundschreiben 2008/22 vollständig. Das neue Rundschreiben soll im Einklang mit dem internationalen Fahrplan am 31. Dezember 2016 in Kraft treten. Die Anhörung läuft bis am 31. August 2015.
Die revidierten Offenlegungsstandards verbessern grundsätzlich die Informations- und Entscheidungsgrundlagen für Marktteilnehmer und erhöhen die Vergleichbarkeit der Institute. So können sich Analysten oder Investoren auf Basis der offengelegten Informationen ein fundiertes Urteil über die Risikolage, die Eigenmittel- wie auch die Liquiditätssituation der Institute bilden und entsprechend handeln.
Im Rahmen dieser Revision befreit die FINMA kleine Institute (FINMA-Aufsichtskategorien 4 und 5) grundsätzlich von einer detaillierten Offenlegung entlang der Basler Standards. Sie beschränkt die Offenlegungspflicht auf Bereiche, die auch für interessierte Einleger wesentlich sind. Systemrelevante, grosse und mittelgrosse Institute (FINMA-Aufsichtskategorien 1 bis 3) unterliegen hingegen den Offenlegungsstandards in vollem Umfang.
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