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Medienmitteilung
2015

Abschluss FINMA-Verfahren: Groupe Mutuel verletzte Aufsichtsrecht schwer

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA schliesst ein Enforcementverfahren gegen Groupe Mutuel ab. Das umfangreiche Verfahren ergab, dass die im Krankenzusatzversicherungsgeschäft tätigen Gesellschaften der Gruppe über eine ungenügende Corporate Governance verfügten und sich nicht an die aufsichtsrechtlich verbindlichen Geschäftspläne hielten. Damit verletzte Groupe Mutuel in schwerer Weise Aufsichtsrecht. Nachdem die FINMA bereits 2014 die Korrektur widerrechtlich erhobener Prämien angeordnet sowie personelle Wechsel im Verwaltungsrat bewirkt hatte, erliess sie jetzt ein Akquisitionsverbot von 18 Monaten. Die FINMA anerkennt, dass die neue Führung der Gruppe verschiedene Korrekturmassnahmen einleitete und sich während des Enforcementverfahrens kooperativ verhielt. 

Im Rahmen ihrer intensivierten Aufsichtstätigkeit über das Krankenzusatzversicherungsgeschäft eröffnete die FINMA im März 2014 ein Enforcementverfahren gegen die von ihr beaufsichtigten Gesellschaften von Groupe Mutuel. Das Verfahren betraf keine Gesellschaften oder Dienstleistungen im Bereich der Grundversicherung.

Geschäftspläne (Prämien) und Corporate Governance im Fokus

Die FINMA untersuchte einerseits die Einhaltung der Geschäftspläne, insbesondere im Zusammenhang mit nicht von der FINMA genehmigten Prämien (vgl. Faktenblatt). Andererseits untersuchte die FINMA die Corporate Governance der einzelnen Gruppengesellschaften und der ganzen Gruppe. Die FINMA schloss ihr umfangreiches Verfahren im Juni 2015 ab. 

Schwere Verletzung des Aufsichtsrechts

Die FINMA stellte fest, dass Groupe Mutuel gegen die von der FINMA genehmigten Geschäftspläne verstiess, in dem sie bei Versicherten nicht genehmigte Prämien erhob. Dies führte zur Verrechnung von zu hohen Prämien oder zur Gewährung von zu hohen Rabatten. Die betroffenen Gesellschaften korrigierten diesen Missstand im Jahr 2014 nach der Intervention der FINMA (vgl. Medienmitteilung). 

Weiter wies die Corporate Governance der einzelnen Gruppengesellschaften sowie der ganzen Gruppe einschliesslich der Eigentümer-Stiftungen im Bereich des Krankenzusatzversicherungsgeschäfts erhebliche Mängel auf. Die einzelnen Gruppengesellschaften waren personell und organisatorisch so miteinander verbunden und geführt, dass eine wirksame Kontrolle der Geschäftstätigkeit beeinträchtigt und ein sachgerechter Umgang mit Interessenkonflikten erschwert war. Insbesondere wurden erhebliche Mängel in folgenden Bereichen festgestellt:

  • Funktionentrennung
  • Wirksamkeit des Risikomanagements und Kontrollfunktionen 
  • Massive Ämterkumulation auf der Ebene der Organe sowie der Gruppengesellschaften, einschliesslich deren Eigentümer-Stiftungen 
  • Interne Kostenverrechnungen und Finanztransaktionen
  • Angemessenheit des Vergütungssystems

Unangemessenes Vergütungssystem für das Management: Das Verfahren ergab ausserdem, dass das Vergütungssystem nicht am nachhaltigen Erfolg der Gesellschaft ausgerichtet war. Es begünstigte als Folge davon überproportional die Interessen von Einzelnen, was aufgrund fehlender einheitlicher Bestimmungen und Kontrollen ermöglicht wurde. Der Vergütungsprozess war zudem kompliziert und undurchschaubar. Die neue Gruppenleitung überarbeitete das Vergütungssystem des Managements 2014 vollständig. 

Fazit und Massnahmen der FINMA

Die FINMA kam zum Schluss, dass Groupe Mutuel über einen längeren Zeitraum in schwerer Weise gegen die Anforderungen an die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit und damit gegen das Aufsichtsrecht verstossen hat. Die FINMA ordnete nun folgende Massnahmen an: 

  • Verbot zur Übernahme von neuen Kundenportefeuilles mittels Fusion und Akquisition: Die FINMA untersagt den von ihr beaufsichtigten Gesellschaften aufgrund der organisatorischen Mängel, bis Ende 2016 neue Kundenportefeuilles mittels Fusion oder Akquisition von Gesellschaften zu übernehmen.
  • Neue aufsichtsrechtliche Überprüfung sämtlicher Tarife: Die im Krankenzusatzversicherungsgeschäft tätigen Gesellschaften von Group Mutuel müssen der FINMA bis im Februar 2016 sämtliche Tarife zur Prüfung vorlegen. 
  • Umgang mit Abgangsentschädigungen: Die FINMA fordert Groupe Mutuel auf, unangemessene Abgangsentschädigungen an ehemalige Gewährsträger zu verhindern. 

Bereits ergriffene Massnahmen: Groupe Mutuel verhielt sich während des Enforcementverfahrens kooperativ. Die neue Führung der Gruppe leitete verschiedene von der FINMA geforderte Korrekturmassnahmen ein und setzte diese teilweise bereits um. So erstatteten die betroffenen Gesellschaften die widerrechtlich erhobenen Prämien rasch zurück und korrigierten die nicht genehmigten Tarifen (vgl. Medienmitteilung). Group Mutuel verstärkte die Compliance, führte ein gruppenweites Risikomanagement ein und passte die Vergütungssysteme für das Management an.

 

Strafanzeigen: Die FINMA hatte bereits im September 2014 personelle Wechsel im Verwaltungsrat von Groupe Mutuel bewirkt. Das FINMA-Verfahren ergab ausserdem Hinweise auf mögliche Straftaten. Die FINMA wird daher bei den zuständigen Behörden Strafanzeige erstatten. Dies betrifft keine Organe, die aktuell für die von der FINMA beaufsichtigten Gesellschaften verantwortlich sind. 

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch

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Zuletzt geändert: 02.07.2015 Grösse: 0.13  MB
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