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Internationale Sanktion

Änderung des Anhangs der Verordnung vom 28. Juni 2006 über Massnahmen gegenüber Belarus (SR 946.231.116.9)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 10. August 2015 den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus geändert. Dabei werden die Namen von insgesamt 26 natürlichen Personen und vier Unternehmen aus dem Anhang gestrichen und acht bestehende Einträge aktualisiert. Die Änderung tritt am 11. August 2015 um 18:00 Uhr in Kraft. 


Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar.

Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem SECO gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren. 

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