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Internationale Sanktion

Aufhebung bisher suspendierter Sanktionen sowie Änderung der Anhänge 6 und 7 der Verordnung vom 19. Januar 2011 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR 946.231.143.6)

Der Bundesrat hat am 12. August 2015 beschlossen, diejenigen Sanktionsmassnahmen gegenüber Iran aufzuheben, die seit Januar 2014 suspendiert waren, und eine neue Ausnahmebestimmung erlassen. Gleichzeitig hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF den Anhang 6 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. Im Rahmen dieser Änderung werden die Einträge zu zwei Unternehmen angepasst und eine natürliche Person sowie sieben Unternehmen von der Liste gestrichen. Die Änderungen treten am 13. August 2015 in Kraft. 

 

Die Änderungen sind auf der Interseite des SECO abrufbar.

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