Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA setzt die für den Versicherungsbereich relevante Aufsichtsverordnung-FINMA in Kraft. Die teilrevidierte Verordnung enthält neu namentlich die Bestimmungen für die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen.
Der Bundesrat revidierte per 1. Juli 2015 die Aufsichtsverordnung (AVO). Diese führt die Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes aus. Die Verordnung gibt der FINMA neu die Kompetenz, spezifische Ausführungsbestimmungen zur Mindestgliederung der Jahresrechnung von Versicherungsunternehmen zu erlassen und damit von gewissen Bestimmungen des Obligationenrechtes abzuweichen. Dies wird nun mit der Revision der Aufsichtsverordnung-FINMA (AVO-FINMA) vollzogen.
Die Aufsichtsverordnung-FINMA wurde einer Anhörung unterzogen und tritt per 15. Dezember 2015 in Kraft. Die Anhörungsteilnehmer begrüssten die Anpassungen ausdrücklich. Aufgrund der Inkraftsetzung noch in diesem Jahr werden die Versicherungsunternehmen die Rechnungslegungsbestimmungen bereits für das Geschäftsjahr 2015 anwenden und müssen so nicht auf die neuen Rechnungslegungsvorschriften des Obligationenrechts umstellen.
Ausserdem bezeichnet gemäss der revidierten Aufsichtsverordnung-FINMA neu die FINMA die Hinterlegungsstelle für Kautionen von ausländischen Versicherungsunternehmen. Die Schweizerische Nationalbank steht als bisherige Hinterlegungsstelle dafür nicht mehr zur Verfügung.
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