Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht das revidierte Rundschreiben zur Offenlegung der Banken. Mit der Revision wurden die Bestimmungen zur Offenlegung von Banken an die weiterentwickelten internationalen Normen angepasst.
Das internationale Basel-III-Regelwerk umfasst neben Anforderungen an Eigenmittel und Liquidität auch Standards, nach welchen Banken öffentlich über ihre Risiken, deren Management sowie ihre Eigenmittel- und Liquiditätssituation informieren müssen. Primäres Ziel ist dabei die Förderung der Marktdisziplin. Da die bisherigen Offenlegungsstandards keinen angemessenen Vergleich der Risikolage von Banken ermöglichten, wurde das Rundschreiben 2016/01 „Offenlegung Banken“ den weiterentwickelten internationalen Anforderungen angepasst. Die revidierten Offenlegungsstandards verbessern nun grundsätzlich die Informations- und Entscheidungsgrundlagen für Marktteilnehmer und erhöhen die Vergleichbarkeit der Institute. So führen sie insbesondere standardisierte Tabellenvorlagen für die Offenlegung ein.
Das revidierte Rundschreiben tritt am 1. Januar 2016 in Kraft und setzt die ab 31. Dezember 2016 einzuhaltenden revidierten Standards für alle Banken in der Schweiz um. Die Anwendung der neuen Offenlegungsstandards erfolgt in Abhängigkeit der Grösse der Banken. So müssen die 35 grössten Banken in der Schweiz die internationalen Offenlegungsstandards voll anwenden oder einen Verzicht auf eine Offenlegung mit einer Erklärung rechtfertigen, warum ein Ausweis nicht angemessen ist. Die restlichen rund neunzig Prozent der Schweizer Banken veröffentlichen grundsätzlich ebenfalls entlang dieser Standards, aber in wesentlich reduziertem Umfang, geringerer Frequenz und mit längeren Übergangsfristen bei der Einführung der neuen Standards.
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Vinzenz Mathys, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 19 77, vinzenz.mathys@finma.ch