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Internationale Sanktion

Änderung des Anhangs der Verordnung vom 28. Juni 2006 über Massnahmen gegenüber Belarus (SR 946.231.116.9)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 17. November 2015 den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus geändert. Dabei werden 78 Einträge mit zusätzlichen Informationen ergänzt, eine natürliche Person und 11 Unternehmen aus dem Anhang gestrichen. Gesamthaft werden zusätzlich die Massnahmen für 170 natürliche Personen und drei Unternehmen bis am 15. März 2016 suspendiert. Die Änderung tritt am 18. November 2015 um 18:00 Uhr in Kraft. 

Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar.


Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem SECO gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren. 
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