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Medienmitteilung
2015

FINMA veröffentlicht Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht die Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA. Die Verordnung beinhaltet die Ausführungsbestimmungen zur Meldepflicht für den Effektenhandel, zur Abrechnungspflicht von Derivaten sowie zum Bereich Offenlegung und Übernahmen. Sie tritt zusammen mit dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz und der Finanzmarktinfrastrukturverordnung des Bundesrats am 1. Januar 2016 in Kraft.

Gestützt auf das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) hat der Bundesrat die Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) und die FINMA die Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA) erlassen. Die FinfraV-FINMA beinhaltet Ausführungsbestimmungen in den Bereichen Meldepflicht für den Effektenhandel, Abrechnungspflicht von Derivaten sowie den Bereich Offenlegung und Übernahmen (siehe auch Medienmitteilung vom 20. August 2015). Die FINMA-Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

 

Die FINMA unterzog die FinfraV-FINMA einer Anhörung. Die Anhörungsteilnehmer brachten verschiedene Punkte ein, welche die FINMA berücksichtigen konnte. So wurde angeregt, dass die abrechnungspflichtigen Derivate nicht in einem Rundschreiben veröffentlicht werden. Diese erfolgt nun neu im Anhang der FinfraV-FINMA. Die Anhörungsteilnehmer lehnten ausserdem die vorgeschlagenen Erleichterungen von den Offenlegungspflichten ab und bevorzugten mehrheitlich die heute geltenden Regeln. Diesem Anliegen wird in der FinfraV-FINMA entsprochen. Dagegen hält die FINMA an den Ausführungsbestimmungen zur kritisierten Ausdehnung der Meldepflicht auf die von Effekten abgeleiteten Derivate fest. Diese werden nämlich von der Bundesratsverordnung (FinfraV) vorgegeben und dienen dem Anlegerschutz. 

Kontakt

Vinzenz Mathys, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 19 77, vinzenz.mathys@finma.ch

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FINMA veröffentlicht Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA

Zuletzt geändert: 09.12.2015 Grösse: 0.1  MB
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Anhörungsbericht

Bericht der FINMA über die Anhörung vom 20. August bis 2. Oktober 2015 zum Entwurf der FinfraV-FINMA

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Stellungnahmen

Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA, FinfraV-FINMA

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