Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht eine Reihe von neuen oder revidierten FINMA-Rundschreiben im Versicherungsbereich. Mit der Revision passt die FINMA ihre Ausführungsbestimmungen der überarbeiteten bundesrätlichen Aufsichtsverordnung an. Die FINMA strafft bei dieser Gelegenheit die Regulierung deutlich.
Die FINMA veröffentlicht nach durchgeführter Anhörung die definitiven Rundschreiben zur Versicherungsaufsicht. Die FINMA passt damit ihre Regeln zur Versicherungsaufsicht der revidierten bundesrätlichen Aufsichtsverordnung an. Zudem verschlankt die FINMA die Regulierung erheblich: selbst unter Berücksichtigung der zwei neuen Rundschreiben reduziert sich der Gesamtumfang der Regulierung um ungefähr einen Drittel. Die Rundschreiben treten per 1. Januar 2016 in Kraft.
Neue Rundschreiben zu ORSA und standardisierter Offenlegung
Das neue Rundschreiben 2016/3 „ORSA (Own Risk and Solvency Assessment)“ legt die Grundlagen für die vorausschauende Selbstbeurteilung der Versicherungsunternehmen im Bereich des Risikomanagements und der Solvenz fest. Das neue Rundschreiben 2016/2 „Offenlegung Versicherer (Public Disclosure)“ regelt die standardisierte Offenlegung, um damit eine besser vergleichbare und transparentere Information zum Schutz der Versicherungsnehmer zu gewährleisten.
Neue Investitionsmöglichkeiten geschaffen
Neben diesen Neuerungen kürzt die FINMA das Rundschreiben 2016/5 „Anlagerichtlinien Versicherer“ deutlich. Die FINMA erweitert darin die Investitionsmöglichkeiten. Demnach können Versicherungsunternehmen beispielsweise neu dem gebundenen Vermögen Investitionen in Private Debt, Senior Secured Loans, Rohstoffe und grundsätzlich auch Goldbarren zuweisen. Ebenfalls werden neu Infrastrukturanlagen im Rundschreiben verankert.
Verschiedene Rundschreiben zusammengeführt
Weiter führt die FINMA im Rundschreiben 2016/4 „Versicherungsgruppen und –konglomerate“ vier bestehende Rundschreiben betreffend Konzernaufsicht zusammen und integriert zusätzlich die Wegleitung „Unterstellung von Versicherungsunternehmen unter die Gruppen- oder Konglomeratsaufsicht“. Auch das Rundschreiben 2016/6 „Lebensversicherung“ fasst zwei bestehende Rundschreiben zusammen. Die FINMA passt dabei insbesondere Aspekte der Tarifierung, die Anforderungen an das biometrische Risiko und die Tarifierungsmodelle und -grundlagen sowie den technischen Zinssatz an.
Anhörung positiv aufgenommen, punktuelle Anpassungen
Die Anhörungsteilnehmenden nahmen die Revisionsvorschläge insgesamt positiv auf und befürworteten die Reform. Einige spezifische Eingaben konnte die FINMA berücksichtigen. So erleichtert die FINMA für schweizerische Niederlassungen ausländischer Versicherungsunternehmen die Bestimmungen im Bereich der Offenlegung. Zudem erhöht sie die Schwellenwerte, um kleinere, nicht im Massengeschäft tätige Versicherer von der Offenlegungspflicht zu befreien (Proportionalitätsprinzip). Auch verzichtet sie darauf, dass Versicherer den Bericht über die Finanzlage künftig von einer externen Revisionsstelle prüfen lassen müssen.
Die FINMA formuliert ausserdem die Bestimmungen zu den Anlagerichtlinien weniger detailliert und stärker auf Prinzipien basierend. Sie kürzt die Vorschriften für die Investition des freien Vermögens. Zudem erlaubt sie Versicherern, während einer Übergangsfrist von zwei Jahren nebst eigenen Bonitätseinschätzungen auf Ratings von nicht zertifizierten Ratinganbietern (in der Regel Banken) abzustellen.
Letztlich erhöht die FINMA den Schwellenwert zur Anwendung des Rundschreibens „Vergütungssysteme“ von 2 auf 15 Milliarden Franken Eigenmittel. Somit müssen nur noch die beiden grössten Versicherungsgruppen die Vorschriften des Rundschreibens zwingend umsetzen.
Revisionen stehen im internationalen Kontext
Die Revision der FINMA-Rundschreiben wurde nötig, um die vom Bundesrat am 1. Juli 2015 in Kraft gesetzte revidierte Aufsichtsverordnung auszuführen. Die Revision der bundesrätlichen Verordnung sowie der Erlass der beiden neuen FINMA-Rundschreiben waren eine wichtige Voraussetzung, damit die EU-Kommission das Schweizer Versicherungsaufsichtssystem als gleichwertig mit der europäischen Solvenz-II-Richtlinie anerkannte (
Medienmitteilung). Die in diesem Zusammenhang ebenfalls revidierte Aufsichtsverordnung-FINMA wurde bereits am 17. November 2015 veröffentlicht (
Medienmitteilung).
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