Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA schafft die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen im Finanzbereich über digitale Kanäle. Dafür werden die Sorgfaltspflichten der Geldwäschereiregulierung im Kontext von digitalen Finanzdienstleistungen in einem neuen Rundschreiben entsprechend dem Prinzip der Technologieneutralität ausgelegt. Die Anhörung zu diesem Rundschreiben dauert bis zum 18. Januar 2016.
Immer mehr Finanzintermediäre sprechen ihre Kunden über Internet und via mobile Geräte an. Die Bestimmungen im Bereich der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sollen nun der zunehmenden Digitalisierung von Finanzdienstleistungen Rechnung tragen. Dafür legt die FINMA die Sorgfaltspflichten der Geldwäschereiregulierung in einem neuen Rundschreiben so aus, dass diese für ein digitales Umfeld anwendbar sind und die Regulierung entsprechend dem Prinzip der Technologieneutralität keine unnötigen Hemmnisse aufweist. Die Anhörung zum Rundschreiben 2016/xx Video- und Online-Identifizierung dauert bis zum 18. Januar 2016. Das Inkrafttreten ist für den März 2016 vorgesehen.
Identifikation von Kunden per Video möglich
Im Zentrum der Regelungen steht die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen über elektronische Kanäle. So wird es einem Finanzintermediär unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen neu erlaubt sein, eine Geschäftsbeziehung mit einem Kunden mittels Videoübertragung aufzunehmen. Die FINMA stellt damit die so erfolgte Identifizierung der Vertragspartei mit der persönlichen Vorsprache gleich.
Elektronische Echtheitsbestätigung erlaubt
Auch andere Formen der Online-Identifizierung sollen neu möglich sein. Das Rundschreiben erfasst unterschiedliche Ansätze, welche die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung via Internet erleichtern. Insbesondere werden Regeln zur digitalen Echtheitsbestätigung einer Kopie des Ausweisdokuments aufgestellt. Eine solche Echtheitsbestätigung muss also nicht mehr zwingend in physischer Form ausgestellt und dem Finanzintermediär eingereicht werden. Sie kann unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen im Rahmen einer Online-Identifizierung erstellt werden.
Weiter muss die Erklärung über die wirtschaftliche Berechtigung nicht mehr zwingend handschriftlich signiert und dem Finanzintermediär physisch eingereicht werden. Das Rundschreiben regelt Alternativverfahren, die den zunehmenden digitalen Möglichkeiten Rechnung tragen.
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