Der Bundesrat hat am 4. Dezember 2015 Massnahmen gegenüber Burundi beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Die Verordnung sieht die Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter natürlicher Personen, Unternehmen und Organisationen sowie das Verbot der Überweisung und der Zurverfügungstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen sowie eine Meldepflicht für gesperrte Vermögenswerte vor (Art. 1 sowie Anhang). Die 4 betroffenen Personen werden im Anhang aufgeführt. Die Verordnung tritt am 4. Dezember um 18 Uhr in Kraft.
http://www.seco.admin.ch/themen/00513/00620/00622/05684/index.html?lang=de
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem SECO gemäss den Vorschriften der Verordnung solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte unverzüglich zu blockieren.