Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 18. Januar 2016 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Personen und Organisationen mit Verbindungen zu Usama bin Laden, der Gruppierung «Al-Qaïda» oder den Taliban geändert. Dabei wurde ein Eintrag aktualisiert. Die Änderung tritt am 19. Januar 2016 um 18.00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar.