Wie bereits in der Meldung vom
14. November 2014 mitgeteilt, startet ab dem 2. Quartal 2016 bis zum Ende 2017 die allgemeine Berichterstattung zur NSFR. Die allgemeine NSFR-Berichterstattung wird für sämtliche Institute eingeführt.
Der Erhebungsbogen für die allgemeine Berichterstattung steht zum Download auf der Internetseite der SNB bereit. Da die neuen Erhebungsmittel keine Formeln zur Berechnung der NSFR enthalten, stellt die FINMA eine aktualisierte Wegleitung sowie aktualisierte Berechnungsvorgaben im Excel-Format zur Verfügung, welche die Ermittlung der zu meldenden Angaben erleichtern.
Zur Einreichung der NSFR-Meldung sind ausschliesslich die von der SNB bereitgestellten Erhebungsmittel zu verwenden.