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Geldwäschereibekämpfung
Fintech
2016

FINMA baut Hürden für Fintech ab

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA ermöglicht mit einem neuen Rundschreiben die Video- und Online-Identifizierung. Daneben sollen weitere, unnötige Hürden in der FINMA-Regulierung abgebaut werden. Ausserdem befürwortet die FINMA eine neue Bewilligungskategorie für Finanzinnovatoren sowie ein bewilligungsfreies Entwicklungsfeld.
Immer mehr Finanzintermediäre sprechen ihre Kunden über Internet und via mobile Geräte an. Vor diesem Hintergrund legt die FINMA die Sorgfaltspflichten der Geldwäschereiregulierung in einem neuen Rundschreiben so aus, dass diese für ein digitales Umfeld anwendbar sind. Das Rundschreiben 2016/7 «Video- und Online-Identifizierung» tritt am 18. März 2016 in Kraft. 

Identifizierungsverfahren über digitale Kanäle möglich 

Im Zentrum dieser Regelungen steht die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen über elektronische Kanäle. So wird es einem Finanzintermediär unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen neu erlaubt sein, eine Geschäftsbeziehung mit einem Kunden mittels Videoübertragung aufzunehmen. Die FINMA stellt damit die so erfolgte Identifizierung der Vertragspartei mit der persönlichen Vorsprache gleich. Weiter sollen auch andere Formen der Online-Identifizierung neu möglich sein. Das Rundschreiben erfasst unterschiedliche Ansätze, welche die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung über digitale Kanäle mit aber auch ohne Video-Identifizierung ermöglichen. 

Technologieneutralität: Wenig Anpassungsbedarf bei Regulierung

Die FINMA erachtet Innovation als wichtigen Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes. Sie ist aber grundsätzlich neutral gegenüber bestimmten Geschäftsmodellen oder Technologien. Vor diesem Hintergrund prüfte die FINMA, ob einzelne Bestimmungen in den FINMA-Verordnungen und -Rundschreiben gewisse Technologien diskriminieren. Diese Prüfung ist nun abgeschlossen und die FINMA stellte aufgrund der prinzipienbasierten Regulierung nur sehr wenige solche Hindernisse fest. Mit dem Rundschreiben «Video- und Online-Identifizierung» wird bereits eine bedeutende Hürde beseitigt. Das Rundschreiben «Eckwerte Vermögensverwaltung» schreibt bei bestimmten Verträgen die schriftliche Form vor. Diese soll nun beseitigt werden, um umfassende Technologieneutralität in der Regulierung herzustellen. 

FINMA befürwortet neue Bewilligungskategorie und «Sandbox»

Die FINMA befürwortet die Schaffung einer neuen Bewilligung für Finanzinnovatoren sowie eines bewilligungsfreien Entwicklungsfelds (sog. Sandbox). Die neue Bewilligungskategorie würde für Geschäftsmodelle zugänglich sein, die kein bankentypisches Geschäft betreiben aber gewisse Elemente der Bankentätigkeit benötigen, insbesondere eine beschränkte Entgegennahme von Kundengeldern ohne Ausgabe von Krediten. Die Bewilligungsvoraussetzungen dafür könnten aufgrund der geringeren Risiken und des begrenzten Geschäftsfeldes weniger umfangreich ausfallen als bei einer Bankbewilligung. Die Bewilligung für Finanzinnovatoren könnte beispielsweise Dienstleistern zu Verfügung stehen, die nicht mehr als 50 Millionen Franken Einlagen entgegennehmen. Als Sicherheit müssten sie fünf Prozent der Einlagen, aber mindestens 300‘000 Franken Eigenkapital halten. Mit dieser Bewilligung könnten die Hürden für den Markteintritt z.B. für Anbieter von Zahlungssystemen, Applikationen für die digitale Vermögensverwaltung aber auch Crowd-Plattformen gesenkt werden. Ein vollständig bewilligungsfreies Entwicklungsfeld insbesondere für Start-Up-Unternehmen wäre bis zu einer Schwelle von 200‘000 Franken Einlagen unabhängig von der Zahl der Einleger denkbar. Gegenwärtig diskutiert die FINMA ihre Ideen sowohl mit der Branche als auch mit den zuständigen Behörden. 
 
Die FINMA verfügt auf ihrer Internetseite über einen speziellen Bereich zum Thema Fintech. Dort werden sämtliche relevanten Informationen zum Thema gebündelt. Für die Fintech-Unternehmen richtete die FINMA zudem unter der E-Mail-Adresse fintech@finma.ch einen zentralen Zugang ein. 

Kontakt

Vinzenz Mathys, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 19 77, vinzenz.mathys@finma.ch
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FINMA baut Hürden für Fintech ab

Zuletzt geändert: 17.03.2016 Grösse: 0.28  MB
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2016/07 FINMA-Rundschreiben "Video- und Online-Identifizierung" (03.03.2016)

Sorgfaltspflichten bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen über digitale Kanäle (Gültig bis 31.07.2018)

Zuletzt geändert: 03.03.2016 Grösse: 0.15  MB
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Anhörungsbericht

Bericht der FINMA über die Anhörung vom 21. Dezember 2015 bis 18. Januar 2016 zum Entwurf des Rundschreibens "Video- und Online- Identifizierung"

Zuletzt geändert: 03.03.2016 Grösse: 0.35  MB
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Stellungnahmen

FINMA-Rundschreiben 2016/07 "Video- und Online-Identifizierung"

Zuletzt geändert: 03.03.2016 Grösse: 7.98  MB
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