Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 29. Februar 2016 den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus geändert. Dabei werden die Einträge von 170 natürlichen Personen und 3 Unternehmen aus dem Anhang gestrichen. Die Änderung tritt am 1. März 2016 um 18:00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar.