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Internationale Sanktion

Totalrevison der Verordnung vom 25. Oktober 2006 über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) (SR 946.231.127.6)

Der Bundesrat hat am 18. Mai 2016 die Totalrevision der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea (SR 946.231.127.6) beschlossen. Dabei wurden gewisse Schiffe als wirtschaftliche Ressourcen gelistet (Anhang 6). Die Änderung trat am 18. Mai 2016 um 18:00 Uhr in Kraft.


Alle übrigen Informationen zur Verordnung sind auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) einsehbar.

Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren. 

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