Die Übernahmekommission (UEK) hat in den Verfügungen 623/01 und 623/02 vom 25. Februar 2016 resp. 30. März 2016 festgestellt, dass das öffentliche Umtauschangebot von Kiwi Holding IV S.à r.l. an die Aktionäre der Kuoni Reisen Holding AG den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und Feststellungen zur Best Price Rule erlassen. Die Kuoni und Hugentobler-Stiftung hat diese Verfügungen angefochten, jedoch gleichzeitig, zwecks einvernehmlicher Lösungssuche mit der UEK, um eine Sistierung des Beschwerdeverfahrens ersucht. Mit Verfügung vom 2. Mai 2016 hat die UEK festgestellt, dass die angepasste Aktionärsvereinbarung (inklusive Einlagevertrag) zwischen der Kuoni und Hugentobler-Stiftung und der Kiwi Holding II S.A. den Vorschriften des FinfraG und den ausführenden Verordnungen entspricht und bei einem Angebotspreis von CHF 370 die Best Price Rule nicht verletzt. Daraufhin hat die Kuoni und Hugentobler-Stiftung am 18. Mai 2016 die Beschwerde zurückgezogen. Mit Verfügung vom 19. Mai 2016 hat der Übernahmeausschuss der FINMA die Beschwerde zufolge Rückzugs als gegenstandslos abgeschrieben.