Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eröffnet die Anhörung zu verschiedenen Rundschreiben im Versicherungsbereich. Das Revisionspaket umfasst vier FINMA-Rundschreiben und strafft insgesamt die Regulierung. Die Revision schliesst die im letzten Jahr begonnene Überarbeitung der Versicherungsregulierung ab.
Der Bundesrat setzte am 1. Juli 2015 die revidierte Aufsichtsverordnung AVO in Kraft. Die Revision der AVO war ein wichtiger Baustein, damit die EU-Kommission das Versicherungsaufsichtssystem der Schweiz am 5. Juni 2015 als gleichwertig mit der in der EU massgeblichen Solvenz-II-Richtlinie anerkannte (siehe
Link). Mit einem ersten Revisionspaket passte die FINMA die Aufsichtsverordnung-FINMA sowie eine Reihe von Rundschreiben der revidierten bundesrätlichen Aufsichtsverordnung an (siehe
Link). Mit dem nun folgenden zweiten Revisionspaket wird diese Anpassung abgeschlossen. Die Anhörung dauert bis zum 12. Juli 2016. Die Inkraftsetzung der Rundschreiben ist für den 1. Januar 2017 geplant.
Ein neues sowie drei total revidierte und gestraffte Rundschreiben
Das Revisionspaket enthält ein neues sowie drei total revidierte Rundschreiben, wobei ein Rundschreiben aufgehoben wird. Bei dieser Gelegenheit reduziert die FINMA den Umfang der Regulierung erheblich.
- FINMA-Rundschreiben 2017/XX „Geschäftspläne Versicherer“ (neu): Dieses neue Rundschreiben basiert auf der bisherigen Praxis zu den Geschäftsplänen und gestaltet die heute existierende Dokumentation dazu übersichtlicher. Die neuen Bestimmungen beschränken sich auf die Phase der Genehmigung der Geschäftspläne oder deren Änderungen und grenzen sich damit von der laufenden Aufsicht, die in anderen Rundschreiben geregelt ist, ab.
- FINMA-Rundschreiben 2017/XX „Corporate Governance Versicherer“ (revidiert): Das Rundschreiben legt Corporate-Governance-Prinzipien für die Organisation, Steuerung und Kontrolle von Versicherungsunternehmen fest. Insbesondere enthält es Bestimmungen zur Zusammensetzung und Organisation des Verwaltungsrats, wie die Anzahl Mitglieder und deren Unabhängigkeit. Zudem wird das bisherige Rundschreiben 2008/35 „Interne Revision Versicherer“ integriert und deshalb aufgehoben.
- FINMA-Rundschreiben 2017/XX „SST“ (revidiert): Dieses Rundschreiben wird neu strukturiert. Die bisher in separaten Wegleitungen, wie beispielsweise jene für Modelländerung und Genehmigungsprozess, festgehaltene Praxis wird integriert. Andere Elemente werden dagegen entfernt. So sind z.B. die Standardmodelle nicht mehr Teil dieses Rundschreibens. Mit der Revision verbunden sind auch Anpassungen in der Aufsichtspraxis, so bei der Verwendung von Modellen für den Schweizer Solvenztest (SST).
- FINMA-Rundschreiben 2017/XX „Verantwortlicher Aktuar“ (revidiert): Die Anforderungen an die Tätigkeit eines verantwortlichen Aktuars werden präzisiert: Neu wird für den verantwortlichen Aktuar eine Stellvertretungsregelung verlangt, welche jedoch nicht genehmigungspflichtig ist.
Kontakt
Vinzenz Mathys, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 19 77, vinzenz.mathys@finma.ch