Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt das Rundschreiben „Kreditrisiken Banken“ dem revidierten internationalen Bankenstandard Basel III an. Die Revision verbessert die Eigenmittelunterlegung von Derivatpositionen, Positionen gegenüber zentralen Gegenparteien, Investments in Fonds sowie Verbriefungen. Das angepasste Rundschreiben wird einer Anhörung bis zum 15. September 2016 unterzogen.
Der internationale Bankenstandard Basel III wurde im Bereich der Kreditrisiken revidiert. Die Anpassungen betreffen nicht die Grundsätze der Regulierung von Kreditrisiken, sondern sind eine Weiterentwicklung auf technischer Stufe. Gemäss der Strategie des Bundesrats zur Übernahme wesentlicher internationaler Standards im Finanzbereich soll nun das schweizerische Recht diese Neuerungen übernehmen. Dafür passen der Bundesrat die Eigenmittelverordnung und die FINMA das Rundschreiben 2008/19 „Kreditrisiken Banken“ an. Das Eidgenössische Finanzdepartement gibt die Verordnung bis zum 15. September 2016 in die Vernehmlassung. Gleichzeitig führt die FINMA die Anhörung zum Rundschreiben durch. Verordnung und Rundschreiben sollen grundsätzlich am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Das Inkrafttreten der revidierten Eigenmittelregeln für Verbriefungen im Bankenbuch ist jedoch erst für den 1. Januar 2018 vorgesehen.
Risikoposition von Derivaten: Standardansatz ersetzt Marktwertmethode
Die aus den neunziger Jahren stammende Marktwertmethode zur Bestimmung der Kreditäquivalente von Derivaten erwies sich als nicht mehr zeitgemäss. Die im Kontext der Finanzkrise beobachteten Volatilitäten erfasst sie ungenügend, auch unterscheidet sie nicht zwischen besicherten und unbesicherten Derivatgeschäften. Sie wird daher mit einem Standardansatz ersetzt, welcher die erkannten Schwächen beseitigt. Dieser findet auch in den Eigenmittelvorschriften für Positionen gegenüber zentralen Gegenparteien Anwendung, namentlich im Kontext der Unterlegung des sogenannten Ausfallfonds. Anfangs 2013 waren hierzu vorläufige Regeln erlassen worden.
Verbesserte Eigemittelunterlegung bei Fondsinvestments von Banken
Weiter wird die Eigenmittelunterlegung von Fondsinvestments verbessert: Verpacken Banken hochriskante Positionen in Fonds, so soll eine zu geringe Eigenmittelunterlegung dieser Fonds verhindert werden. Diese Änderung geht auf die Arbeiten des Financial Stability Boards zur verschärften Überwachung und Regulierung des Schattenbankenbereichs zurück.
Verbriefungen im Bankenbuch: angepasste Eigenmittelunterlegung
Neue Regeln für Verbriefungen im Bankenbuch beseitigen ebenfalls Defizite der aktuellen Regulierung, welche im Zuge der Finanzkrise zum Vorschein kamen. Korrigiert werden eine zu mechanische Verwendung externer Ratings, eine viel zu geringe Eigenmittelunterlegung sehr gut gerateter Verbriefungen oder eine viel zu hohe Unterlegung schlecht gerateter erstrangiger Verbriefungen. Diese Änderungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft.
Vereinfachte Regeln für kleine Banken
Aufgrund der Komplexität verschiedener dieser Regeln bietet die FINMA für kleinere Banken, die knapp neunzig Prozent aller in der Schweiz tätigen Banken darstellen, vereinfachte Ansätze für Derivatpositionen und Fondsinvestments an. Für die restlichen rund 35 Banken gelten die internationalen Standards uneingeschränkt.
Kontakt
Vinzenz Mathys, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 19 77, vinzenz.mathys@finma.ch