Vermögensverwaltungsverträge müssen künftig nicht mehr zwingend schriftlich abgeschlossen werden, erlaubt werden neu auch digitale Vereinbarungen. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt ihr Rundschreiben „Eckwerte zur Vermögensverwaltung“ entsprechend an. Mit diesem Schritt führt die FINMA ihre Arbeiten zur Umsetzung der Technologieneutralität ihrer Regulierungen zu Ende.
Die FINMA erachtet Innovation als wichtigen Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes. Sie ist aber grundsätzlich neutral gegenüber bestimmten Geschäftsmodellen oder Technologien. Vor diesem Hintergrund prüfte die FINMA, ob einzelne Bestimmungen in den FINMA-Verordnungen und -Rundschreiben gewisse Technologien diskriminieren. Diese Prüfung ergab nur sehr wenige solche Hindernisse. In der Folge beseitigte die FINMA mit dem Rundschreiben „Video- und Online-Identifizierung“ bereits eine solche bedeutende Hürde (vgl. Medienmitteilung).
Als weiteres Hindernis verlangte das FINMA-Rundschreiben 2009/1 „Eckwerte zur Vermögensverwaltung“ bisher einen schriftlichen Vermögensverwaltungsvertrag. Die FINMA revidierte dieses nun dahingehend, dass alternativ künftig ein Vermögensverwaltungsvertrag auch in anderer Form, also z.B. digital, abgeschlossen werden kann. Vorbehalten bleiben die Formvorschriften im Kollektivanlagebereich und das allgemeine Auftragsrecht. Die Änderungen sind nicht materieller Natur und werden daher keiner Anhörung unterzogen. Sie treten am 1. August 2016 in Kraft. Mit dieser Anpassung schliesst die FINMA die Umsetzung ihrer Arbeiten zur Technologieneutralität ihrer Regulierung ab.
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