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2016

FINMA eröffnet Anhörung zum Rundschreiben „Offenlegung Banken“

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt das Rundschreiben „Offenlegung Banken“ den revidierten Schweizer Too-big-to-fail-Vorschriften an. Das angepasste Rundschreiben wird einer Anhörung bis zum 7. November 2016 unterzogen.

Am 1. Juli 2016 sind die revidierten Too-big-to-fail-Vorschriften der Eigenmittelverordnung (ERV) für systemrelevante Banken in Kraft getreten (vgl. Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements). Diese stellen neu einerseits Eigenmittelanforderungen für die Weiterführung der Bank (Going-Concern-Anforderungen) und andererseits Anforderungen an zusätzliche verlusttragende Mittel (Gone-Concern-Anforderungen). Die während der Übergangszeit bis 2020 ansteigenden Anforderungen werden sowohl auf Basis der Leverage Ratio wie auch mittels einzuhaltender Kapitalquoten gestellt.


Das revidierte Rundschreiben schreibt die Offenlegung dieser Anforderungen und deren Erfüllung während der Übergangszeit und danach vor. Die Banken müssen die Angaben mittels von der FINMA vorgegebenen Tabellen publizieren. Dies stellt eine angemessen detaillierte, über alle Institute hinweg konsistente und vergleichbare Offenlegung sicher.


Mit der jüngsten ERV-Revision sind ebenfalls kleinere Anpassungen in der Offenlegung zum erweiterten antizyklischen Kapitalpuffer und zu den Eigenmittelpuffern für nicht systemrelevante Banken erforderlich geworden. Schliesslich aktualisiert die FINMA ihre Vorgaben zu den regulatorischen Schlüsselkennzahlen, die von allen Instituten mindestens einmal pro Jahr zu publizieren sind.

 

Das angepasste Rundschreiben wird einer Anhörung bis zum 7. November 2016 unterzogen und soll für die Publikation per Stichtag 31. Dezember 2016 in Kraft treten.

Kontakt

Vinzenz Mathys, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 19 77, vinzenz.mathys@finma.ch

Medienmitteilung

FINMA eröffnet Anhörung zum Rundschreiben „Offenlegung Banken“

Zuletzt geändert: 26.09.2016 Grösse: 0.18  MB
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Entwurf Rundschreiben 2016/1 Offenlegung – Banken

Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit den Eigenmitteln und der Liquidität

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Erläuterungsbericht „Offenlegung – Banken“ - Teilrevision

Rundschreiben 2016/1

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Information zur Anhörung

Teilrevision des Rundschreibens „Offenlegung – Banken"

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Kernpunkte

Rundschreiben 2016/1 „Offenlegung – Banken“ - Teilrevision

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