Falcon Private Bank AG hat aufgrund ungenügender Abklärungen von in der Schweiz, Singapur und Hongkong gebuchten Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Umfeld des malaysischen Staatsfonds 1MDB schwer gegen die Geldwäschereibestimmungen verstossen. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA zieht unrechtmässig erzielten Gewinn von 2,5 Millionen Franken ein und verbietet der Bank neue Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen aus dem Ausland für drei Jahre. Ausserdem droht der Bank im Wiederholungsfall der Entzug der Bewilligung. Gegen zwei ehemalige Funktionsträger der Bank hat die FINMA Enforcementverfahren eröffnet.
Die FINMA leitete Anfang 2016 aufgrund von Hinweisen auf Verstösse gegen die Schweizer Geldwäschereibestimmungen ein Enforcementverfahren gegen Falcon Private Bank AG (Falcon) ein. Die Verstösse standen im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Umfeld der mutmasslichen Korruptionsaffäre rund um den malaysischen Staatsfonds 1MDB. Der von der FINMA eingesetzte Untersuchungsbeauftragte analysierte Transaktionen, interne Prozesse und die Kontrollorganisation der Bank.
Falcon verletzte Sorgfaltspflichten in der Geldwäschereibekämpfung
Die FINMA hat ihr Enforcementverfahren gegen Falcon Anfang Oktober 2016 abgeschlossen. Dabei stellte sie bei Falcon im Untersuchungszeitraum der FINMA von 2012 bis Sommer 2015 schwerwiegende Mängel in der Geldwäschereibekämpfung und im Risikomanagement fest. In diesem Zeitraum beliefen sich die Vermögenswerte, die auf Konten bei Falcon im Umfeld der 1MDB-Gruppe überwiesen worden waren, auf insgesamt rund 3,8 Milliarden US-Dollar. Die Gelder flossen in der Regel rasch wieder ab. Die in der Schweiz sowie den Zweigniederlassungen Singapur und Hongkong gebuchten Geschäftsbeziehungen und Transaktionen waren für die Bank sowohl in ihrer Art als auch in ihrer Höhe ungewöhnlich und risikobehaftet. Trotz Hinweisen klärte die Bank aber im erwähnten Zeitraum die Geschäftsbeziehungen, insbesondere zu politisch exponierten Personen (PEP), sowie Transaktionen mit erhöhten Risiken wiederholt ungenügend ab und unterliess es, die Risiken angemessen zu analysieren und zu überwachen. Damit verstiess Falcon in schwerer Weise gegen die Anforderungen an die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit.
Falcon klärte Transaktionen und Geschäftsbeziehungen mangelhaft ab
Die Bank führte mehrere Geschäftsbeziehungen mit Sitzgesellschaften der 1MDB-Gruppe. Sie führte Transaktionen im Umfang von rund 2,5 Milliarden US-Dollar über die Konten von zwei dieser Offshore-Gesellschaften aus. Die Bank klärte die Hintergründe und Risiken dieser komplexen Transaktionen in markanter Höhe mangelhaft ab. Weder hinterfragte noch plausibilisierte sie ausreichend die eingereichten Dokumente und Angaben zu einer angeblichen Finanzierung von Energieprojekten sowie den wirtschaftlichen Sinn und die Gegenleistung der umgehenden Weiterüberweisung von 1,3 Milliarden US-Dollar (Durchlauftransaktionen).
Falcon führte zudem eine Geschäftsbeziehung mit einem jungen malaysischen Geschäftsmann aus dem Umfeld von Regierungsverantwortlichen Malaysias. Die Bank überprüfte nicht, wie der Geschäftsmann innerhalb kürzester Zeit ein Vermögen von 135 Millionen US-Dollar hatte erwirtschaften können oder weshalb – im Widerspruch zu seinen Angaben bei der Kontoeröffnung – später insgesamt 1,2 Milliarden US-Dollar auf seine Konten transferiert wurden. Falcon klärte auch die wirtschaftlichen Gründe von Durchlauftransaktionen in der Höhe von 681 Millionen US-Dollar und die Rückzahlung sechs Monate später von 620 Millionen US-Dollar trotz widersprüchlichen Anhaltspunkten über diese Konten nicht ab. In einer Falcon-internen E-Mail wurde in diesem Zusammenhang festgehalten: „Wir haben vor sechs Monaten A gesagt, jetzt muss man auch B sagen – irgendwie“.
Interne Warnungen ignoriert
Verschiedene Mitarbeitende der Bank äusserten gegenüber den Vorgesetzten erhebliche Bedenken zur Geschäftsbeziehung mit dem malaysischen Geschäftsmann, da zahlreiche Verdachtsmomente vorlagen und zentrale Fragen unbeantwortet blieben. So stand beispielsweise in einer internen E-Mail anlässlich der Überweisung von 1,2 Milliarden US-Dollar: „We can’t find any reason/motivation/statement why this transaction has to pass through FPB [Falcon] and not from [Bank X] directly to the respective parties […].“ Diesen internen Hinweisen wurde aber nicht genügend nachgegangen.
Die Entscheidungsträger der Bank hatten von diesen internen Bedenken Kenntnis. Sie haben sich aber letztlich entschieden, die Transaktionen dennoch durchzuführen. Im Vordergrund ist stets die Bemühung gestanden, die Transaktionen termingerecht abzuwickeln. So mahnte ein Funktionsträger gegenüber der ausführenden Zweigniederlassung in Singapur: „Head Office is watching you“.
Verwaltungsratsmitglieder als Initianten der Geschäftsbeziehungen
Zwei Vertreter der Eigentümer der Bank im Verwaltungsrat initiierten die Geschäftsbeziehungen mit der 1MDB-Gruppe sowie mit den in ihrem Umfeld stehenden Personen. Die geschäftsführenden Verantwortlichen liessen deshalb diesen Geschäftsbeziehungen einen grossen Stellenwert zukommen und waren um deren reibungslosen Ablauf besorgt. Sie gingen nach eigenen Angaben davon aus, dass die beiden Verwaltungsratsmitglieder hinsichtlich dieser Geschäftsbeziehungen den Willen der Eigentümer der Bank vertraten. Die beiden Verwaltungsräte verfolgten aber eigene, illegitime Zwecke. Sie sind inzwischen nicht mehr im Verwaltungsrat der Bank. Die FINMA verfügt über keine Anhaltspunkte, dass andere Verwaltungsratsmitglieder von Falcon in diese Angelegenheiten involviert gewesen wären oder dass dieses Verhaltensmuster innerhalb der Bank weiter verbreitet war.
Falcon droht im Wiederholungsfall der Lizenzentzug
Die FINMA ergreift neben Massnahmen, die der Stärkung der Compliance und Corporate Governance dienen, folgende zusätzliche Massnahmen:
- Die FINMA zieht den ungerechtfertigt erzielten Gewinn in der Höhe von 2,5 Millionen Franken ein.
- Der Bank wird für drei Jahre verboten, neue Geschäftsbeziehungen mit ausländischen PEP einzugehen. Die FINMA kann dieses Verbot vorher aufheben, sobald die Bank über ein angemessenes Kontrollumfeld verfügt.
- Der Bank wird für den Wiederholungsfall der Bewilligungsentzug angedroht.
- Die Bank muss die Unabhängigkeit ihres Verwaltungsrats verstärken.
- Die FINMA hat gegen zwei ehemalige Funktionsträger der Bank Enforcementverfahren eröffnet.
Die Bank hat zwischenzeitlich eine personelle Neuausrichtung im Verwaltungsrat und in der Geschäftsleitung vorgenommen. Das neue Management der Gruppe hat zudem bereits verschiedene Korrekturmassnahmen eingeleitet.
Gute Zusammenarbeit mit den Behörden im In- und Ausland
Die beschriebenen Transaktionen sind zwischen Banken aus verschiedenen Ländern und über mehrere Kontinente und Finanzplätze hinweg getätigt worden. Für ihre Untersuchungen ist die FINMA daher mit anderen Behörden in Kontakt gestanden, insbesondere mit der Bundesanwaltschaft in der Schweiz und der Finanzmarktaufsichtsbehörde in Singapur (Monetary Authority of Singapore MAS).
Der FINMA-Direktor Mark Branson unterstreicht: „Die Probleme rund um den malaysischen Staatsfonds 1MDB stellen einen der weltweit grössten Fälle von vermuteter Korruption der letzten Jahre dar. In diesem Zusammenhang wurde das globale Finanzsystem missbraucht: Verdächtige Milliarden-Transaktionen wurden über Banken in drei Kontinenten sowie über unterschiedliche Finanzplätze getätigt und dabei wurden klare Warnsignale übersehen. Involvierte Schweizer Banken werden von der FINMA untersucht und wo notwendig sanktioniert. Für das Wohl des Finanzsystems ist es zudem wichtig, dass mithilfe internationaler Zusammenarbeit alle involvierten Parteien zur Rechenschaft gezogen werden.“
Geldwäschereiprävention hat Priorität für FINMA
Die FINMA hat im Kontext des Falls 1MDB bei verschiedenen Schweizer Banken Abklärungen durchgeführt. Neben dem Verfahren gegen Falcon eröffnete die FINMA gegen fünf weitere Banken ebenfalls Verfahren. Im Mai 2016 hat die FINMA in Sachen 1MDB bereits ihr Verfahren gegen die Bank BSI abgeschlossen.
Die Geldwäschereiprävention hat einen sehr hohen Stellenwert für die Tätigkeit der FINMA. Über die letzten Jahre erliess die FINMA durchschnittlich mehr als zehn sanktionierende Enforcementverfügungen pro Jahr in diesem Bereich. Dabei ergriff sie Massnahmen, welche von der Auflösung einer Bank über den Bewilligungsentzug einer Treuhandgesellschaft bis zu Gewinneinziehungen reichten. Bei Beaufsichtigten setzte sie zudem Anpassungen von Governance-Strukturen durch oder schränkte neue Geschäftstätigkeiten erheblich ein. Wegen schweren Verletzungen der Sorgfaltspflichten sprach die FINMA in den letzten fünf Jahren zudem sechs Berufsverbote gegen Bankmanager aus und eröffnete dieses Jahr Enforcementverfahren gegen sechs weitere Funktionsträger von Banken, vier davon im Zusammenhang mit dem Fall 1MDB.
13. Oktober 2016 (aktualisiert)
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Vinzenz Mathys, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 19 77, vinzenz.mathys@finma.ch