Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA bündelt für die Banken die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Corporate Governance, das interne Kontrollsystem und das Risikomanagement. Dafür hat sie verschiedene Bestimmungen in einem Rundschreiben zusammengeführt und die Regeln den jüngsten Erkenntnissen aus der Finanzkrise sowie den revidierten internationalen Standards angepasst.
Die FINMA hat die Anforderungen an die Corporate Governance von Banken überarbeitet. Dazu fasste sie die Bestimmungen des Rundschreibens 2008/24 „Überwachung und interne Kontrollen Banken“ und damit verbundene FAQ sowie in andere Rundschreiben verteilte Anforderungen in einem neuen Rundschreiben 2017/1 mit dem Titel „Corporate Governance – Banken“ zusammen. Revidiert hat die FINMA ausserdem die Rundschreiben 2008/21 „Operationelle Risiken Banken“ und 2010/1 „Vergütungssysteme“. Die FINMA veröffentlicht nun die definitiven Rundschreiben, die am 1. Juli 2017 in Kraft treten werden.
Prinzipienbasierte Regulierung
Die FINMA strafft die Regulierung, indem sie die revidierten Vorgaben prinzipienorientiert formuliert und detaillierte Anwendungsbeschriebe streicht. Zudem wird das Proportionalitätsprinzip konsequent im Rundschreiben verankert. Auf diese Weise können die Institute die Anforderungen so umsetzen, dass den unterschiedlichen Geschäftsmodellen und den damit verbundenen spezifischen Risiken genügend Rechnung getragen wird.
Moderne Anforderungen an die Corporate Governance
Das neue Rundschreiben „Corporate Governance – Banken“ unterstreicht die Bedeutung einer modernen Corporate Governance und eines angemessenen und effektiven Risikomanagements. Im Zentrum stehen Minimalanforderungen zur Zusammensetzung und zum Hintergrund von Bankverwaltungsräten sowie zur Ausgestaltung des bankinternen Kontrollsystems. Das überarbeitete Rundschreiben „Operationelle Risiken“ führt neue Grundsätze zum Management von IT- und Cyberrisiken ein und integriert die Prinzipien aus dem FINMA-Positionspapier „Rechts- und Reputationsrisiken im grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsverkehr“. Das Rundschreiben „Vergütungssysteme“ muss neu nur noch von den grössten Banken und Versicherungsunternehmen vollständig angewendet werden und verbietet explizit sogenannte Absicherungsgeschäfte. Es dient aber weiterhin allen Banken und Versicherern als Leitlinie.
FINMA nimmt Branchenanliegen auf
Die FINMA führte zu dieser wesentlichen Revision eine Anhörung durch. Die Anhörungsteilnehmenden begrüssten im Allgemeinen die Bündelung und Aktualisierung der bestehenden Regelungen. Zugleich schlugen die Teilnehmenden verschiedene Anpassungen vor. Einige wesentliche Anregungen aus der Anhörung nahm die FINMA auf. So wurde unter anderem die Aufgabenteilung zwischen Oberleitungsorgan und Geschäftsleitung präzisiert. Zudem wurden die Anforderungen an die Diversität innerhalb von Oberleitungsorganen gesenkt. Weiter soll es den kleineren Banken (Aufsichtskategorie 3) künftig möglich sein, einen gemeinsamen (anstatt getrennten) Prüf- und Risikoausschuss einzusetzen. Die FINMA gewährte zudem Ausnahmen vom Grundsatz der mehrheitlichen Unabhängigkeit von Mitgliedern in Ausschüssen. Überdies soll es möglich sein, dass die Chief Risk Officer auch für andere nicht ertragsgenerierende Funktionen (beispielsweise Compliance) zuständig sein dürfen. Letztlich verzichtete die FINMA auf die Einführung einer Claw-Back-Klausel im Rundschreiben „Vergütungssysteme“.
Offenlegungsbestimmungen zur Corporate Governance
Alle Anforderungen an die Corporate Governance, welche die Offenlegung betreffen, werden in das gegenwärtig in Revision befindliche Rundschreiben 2016/1 „Offenlegung - Banken“ überführt. In diesem Rundschreiben bündelt die FINMA sämtliche Anforderungen an die Offenlegung im Bankenbereich. Die Publikation des revidierten Rundschreibens „Offenlegung - Banken“ ist für Dezember 2016 geplant.
Kontakt
Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch