News

Internationale Sanktion

Änderung des Anhangs 6 der Verordnung vom 19. Januar 2011 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR 946.231.143.6)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 31. Oktober 2016 den Anhang 6 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurden zwei Unternehmen aus dem Anhang gestrichen. Die Änderung tritt am 1. November 2016 um 18:00 Uhr in Kraft.


Die Änderung ist auf der Interseite des SECO abrufbar.

Backgroundimage