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Internationale Sanktion

Änderung des Anhangs 7 der Verordnung vom 8. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Syrien (SR 946.231.172.7)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 22. November 2016 den Anhang 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurden zwei Firmen aus der Liste gelöscht. Die Änderung tritt am 23. November 2016 um 18.00 Uhr in Kraft.


Die Änderung ist auf der Interseite des SECO abrufbar.

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