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Medienmitteilung
Geldwäschereibekämpfung
2016

FINMA veröffentlicht Rundschreiben "Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG"

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht das teilrevidierte Rundschreiben "Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG". Dieses wurde an die Bestimmungen der neuen Geldwäschereiverordnung angepasst.

Per 1. Januar 2016 hat der Bundesrat die bisherige Verordnung über die berufsmässige Ausübung der Finanzintermediation aufgehoben und mit der neuen Geldwäschereiverordnung ersetzt. Dies erforderte redaktionelle Anpassungen im FINMA-Rundschreiben 2011/1 "Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG". Das teilrevidierte Rundschreiben tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Die Überarbeitung beinhaltet als einzigen materiellen Punkt Präzisierungen zum räumlichen Geltungsbereich. Hierzu führte die FINMA eine Anhörung durch. Eine Mehrheit der Anhörungsteilnehmenden nahm den Anhörungsentwurf im Grundsatz positiv auf. Die Eingaben führten zu einer detaillierteren Umschreibung zur Frage, wann eine Unterstellungspflicht trotz noch fehlendem Handelsregistereintrag in der Schweiz besteht.

Gemäss der definitiven Fassung des Rundschreibens ist ein Finanzintermediär in der Schweiz oder von der Schweiz aus tätig, wenn er in der Schweiz seinen Wohnsitz hat oder im Handelsregister eingetragen ist oder in der Schweiz über eine faktische Zweigniederlassung verfügt. Unter die faktische Zweigniederlassung fallen auch Personen, die dem ausländischen Finanzintermediär dauernd helfen, in der Schweiz oder von der Schweiz aus wesentliche Bestandteile der finanzintermediären Tätigkeit auszuführen. Dies kann etwa die Entgegennahme oder die Aushändigung von Vermögenswerten oder die Erbringung der finanzintermediären Dienstleistung sein. Die Regelung entspricht der Praxis der FINMA.

Kontakt

Vinzenz Mathys, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 19 77, vinzenz.mathys@finma.ch

Medienmitteilung

FINMA veröffentlicht Rundschreiben "Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG"

Zuletzt geändert: 05.12.2016 Grösse: 0.03  MB
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Anhörungsbericht

Bericht der FINMA über die Anhörung vom 11. Juli bis 5. September 2016 zur Teilrevision des räumlichen Geltungsbereichs des Rundschreibens 2011/1 „Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG“

Zuletzt geändert: 26.10.2016 Grösse: 0.18  MB
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Stellungnahmen

FINMA-Rundschreiben 2011/1 „Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG“

Zuletzt geändert: 26.10.2016 Grösse: 5.12  MB
  • Sprache(n):
  • DE
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2011/01 FINMA-Rundschreiben "Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG" (20.10.2010)

Ausführungen zur Geldwäschereiverordnung (GwV)

Zuletzt geändert: 26.10.2016 Grösse: 0.39  MB
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