Das Eidgenössische Finanzdepartement führt im Rahmen von Basel III per 2018 die Finanzierungsquote für Banken (Net Stable Funding Ratio) ein. Gleichzeitig erleichtert die FINMA aufgrund erster Erfahrungen die Anwendung der Liquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio) für kleine Banken. Für diese Änderungen werden die bundesrätliche Liquiditätsverordnung sowie das FINMA-Rundschreiben Liquiditätsrisiken Banken angepasst und einer Anhörung bis zum 10. April 2017 unterzogen.
Gemäss den Basel-III-Mindeststandards haben Banken neben strengeren Liquiditätsvorschriften auch international harmonisierte quantitative Vorschriften an die Finanzierung einzuhalten. So müssen Schweizer Banken seit dem Jahr 2015 Anforderungen einer Liquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) erfüllen. Ab 2018 werden in der Schweiz zudem Anforderungen in Form einer Finanzierungsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) gestellt. Aufgrund der Einführung der NSFR und der Anpassungen bei der LCR-Regulierung überarbeitete der Bundesrat die Liquiditätsverordnung und die FINMA das Rundschreiben 2015/2 „Liquiditätsrisiken Banken“. Beide Regulierungstexte werden einer Anhörung bis zum 10. April 2017 unterzogen (vgl. Medienmitteilung des
Eidgenössischen Finanzdepartements).
FINMA prüfte Vereinfachungen der Liquiditätsquote für kleine Banken
Die seit 2015 geltenden Anforderungen an die Liquiditätsquote LCR zielen auf die kurzfristige Überlebensfähigkeit einer Bank im Fall eines Stressereignisses ab. Im Jahr 2016 hat die FINMA rückblickend die Einführung und Erfüllung dieser Liquiditätsquote beurteilt. In diesem Rahmen hörte die FINMA die Branche zu möglichen Erleichterungen in der LCR-Regulierung für kleine und inlandorientierte Banken an. Das bereits bestehende Proportionalitätsprinzip soll nun aufgrund der Rückmeldungen der Branche noch konsequenter berücksichtigt werden.
Stabilere Finanzierung dank NSFR
Die NSFR ist eine im Rahmen des Basel-III-Regelwerks neu eingeführte Finanzierungskennziffer, welche komplementär zur Liquiditätskennziffer LCR wirkt. Die entsprechenden Anforderungen gelten ab 2018 und sollen eine nachhaltige und stabile Finanzierung der Aktivgeschäfte sowie der ausserbilanziellen Aktivitäten einer Bank sicherstellen. Sie begrenzen das Risiko, dass eine Bank ihr Aktivgeschäft wie Hypotheken und Kredite mit als zu unstabil und kurzfristig erachteten Einlagen und Ausleihungen wie beispielsweise kurzlaufende Finanzierungen am Geld- und Kapitalmarkt finanziert. Die neuen NSFR-Anforderungen haben für Institute jeglicher Grösse Relevanz, sollen jedoch auch proportional zur Grösse der Institute ausgestaltet werden.
LCR und NSFR sind Teil der Basel-III-Mindeststandards
Die LCR und NSFR sind Eckpfeiler des Reformpakets des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht als Antwort auf die Finanzkrise der Jahre 2008 bis 2010 (Basel III). Das Reformpaket enthält insgesamt fünf auf unterschiedliche Risiken ausgerichtete aber aufeinander abgestimmte Elemente: So werden Mindestanforderungen an die gewichteten Eigenmittel, an die ungewichtete Höchstverschuldungsquote (Leverage Ratio), an die Liquiditätsquote (LCR), an die Finanzierungsquote (NSFR) sowie bezüglich Risikoverteilung gestellt.
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Vinzenz Mathys, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 19 77, vinzenz.mathys@finma.ch