Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat amam 27. März 2017 den Anhang 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurden 4 natürliche Personen neu in die Liste aufgenommen. Die Änderung tritt am 28. März 2017 um 18.00 Uhr in Kraft.
Die Änderung ist auf der Interseite des SECO abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien dem SECO zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.