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FINMA bewilligt und anerkennt Transaktionsregister

Die FINMA informiert mit der Aufsichtsmitteilung 02/2017 "Finanzmarktinfrastrukturgesetz: Meldepflichten / Transaktionsregister" vom 3. April 2017 über die Bewilligung eines schweizerischen Transaktionsregisters sowie die Anerkennung eines ausländischen Transaktionsregisters. Die Bewilligung und Anerkennung der Transaktionsregister löst für Schweizer Marktteilnehmende die gestaffelte Inkraftsetzung der Pflicht zur Meldung von Derivatgeschäften an ein Transaktionsregister aus.

FINMA-Aufsichtsmitteilung 02/2017

Finanzmarktinfrastrukturgesetz: Meldepflichten / Transaktionsregister

Zuletzt geändert: 03.04.2017 Grösse: 0.49  MB
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