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Internationale Sanktion

Änderung des Anhangs der Verordnung vom 25. Mai 2005 über Massnahmen gegenüber Sudan (SR 946.231.18)

Mit Beschluss vom 17. Oktober 2017 hat das zuständige UNO-Sanktionskomitee die Liste der sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Die Änderung ist in der Schweiz direkt anwendbar; die Datenbank SESAM (SECO Sanctions Management) wurde am 18. Oktober 2017 angepasst.

Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar.

Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan dem SECO zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.

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