News

Internationale Sanktion

Änderung der Verordnung vom 18. Mai 2016 über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) (SR 946.231.127.6)

Am 18. Oktober 2017 hat der Bundesrat die Sanktionen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) verschärft. Die neuen Bestimmungen sind am 18. Oktober 2017 um 18 Uhr in Kraft getreten.

Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO (PDF) abrufbar.

Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, die entsprechenden Vermögenswerte sofort zu blockieren und dem SECO solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung zu melden. Die Meldung an das SECO entbindet einen Finanzintermediär nicht davon, unverzüglich bei der Meldestelle für Geldwäscherei Meldung gemäss Art. 9 des Geldwäschereigesetzes zu erstatten.

Backgroundimage