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2017

Basel-III-Umsetzung in der Schweiz: FINMA revidiert Rundschreiben

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt mehrere an Banken gerichtete Rundschreiben an die Änderungen von Basel III und internationalen Rechnungslegungsstandards an. Sie führt hierzu eine Anhörung bis Ende Januar 2018 durch. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2019 und somit ein Jahr später als nach internationalem Zeitplan vorgesehen in Kraft treten.

Im Nachgang zur letzten Finanzkrise erarbeitete der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht auf Anstoss der G20 das umfassende Reformpaket Basel III. Seine Bestandteile treten seit 2013 gestaffelt zu mehreren Zeitpunkten in Kraft. Auf Anfang 2018 sind dies insbesondere die neuen Standards zu Zinsrisiken im Bankenbuch sowie zur Offenlegung. Zeitgleich treten Änderungen des internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS in Kraft (IFRS 9), die für Banken bei der Bestimmung der anrechenbaren Eigenmittel zu berücksichtigen sind. Diese Änderungen werden nun von der Schweizer Regulierung übernommen. Die FINMA revidiert die entsprechenden FINMA-Rundschreiben und führt dazu eine Anhörung bis am 31. Januar 2018 durch. Die Änderungen sollen per 1. Januar 2019, also ein Jahr später als vom internationalen Zeitplan vorgesehen, in Kraft treten.

Zinsrisikomanagementanforderungen aktualisiert

Die neuen Basler Standards zu Zinsrisiken im Bankenbuch bedingen eine Totalrevision des entsprechenden FINMA-Rundschreibens (2008/6). Für Zinsrisiken werden weiterhin keine Mindesteigenmittel entsprechend dem Säule-1-Konzept explizit vorgeschrieben. Die Vorgaben an das Risikomanagement wurden jedoch weiterentwickelt, was im anhaltenden Tiefzinsumfeld besonders wichtig ist. Auch müssen die Institute neu bei der Messung und Offenlegung der Zinsrisiken realitätsnähere Veränderungen der Zinsen als bisher berücksichtigen. Hierfür griff die FINMA auf Vorschlag der Beaufsichtigten nicht auf das optionale standardisierte Rahmenwerk der Basler Standards zurück. Vielmehr folgte die FINMA einem Vorschlag der Branche, bei welchem das bestehende Meldewesen zu Zinsrisiken erweitert wird sowie eine über die Basler Standards hinausgehende und aussagekräftigere Offenlegung vorgesehen ist. Zudem trägt die Regulierung den Bedürfnissen kleinerer Institute mit mehreren Erleichterungen im Bereich des Zinsrisikomanagements Rechnung.

Differenzierte Offenlegung

Mit einer Teilrevision des Rundschreibens "Offenlegung – Banken" (2016/1) werden die neuen Offenlegungstabellen zu den regulatorischen Schlüsselkennzahlen («Key Metrics») und den Zinsrisiken entlang dem Basler Standard übernommen. Diese Tabellen sind für alle Banken relevant. Mehrere weitere neue Tabellen, wie beispielsweise zu den TLAC-Anforderungen, den Vergütungen oder den prudentiellen Wertanpassungen, betreffen primär die international systemrelevanten Banken. Wie bis anhin müssen kleine Institute (Kategorien 4 und 5) einer deutlich weniger umfangreichen Offenlegung nachkommen. Als weitere Erleichterung dürfen neu die Banken der Kategorie 3 die meisten Tabellen nur noch jährlich und nicht mehr alle drei oder sechs Monate publizieren. Dies reduziert die von diesen Instituten offenzulegenden Tabellen um etwa einen Drittel.

Anrechenbare Eigenmittel auf Basis von IFRS berechnen

Der Rechnungslegungsstandard IFRS 9 beinhaltet insbesondere überarbeitete Vorgaben zu Wertberichtigungen für erwartete Verluste. Mit der nun vorgeschlagenen Teilrevision des FINMA-Rundschreibens zu den anrechenbaren Eigenmitteln von Banken (2013/1) werden die notwendigen technischen Anpassungen vorgenommen, damit die rund fünfzehn Banken, welche die IFRS anwenden, auch weiterhin ihre Eigenmittel basierend auf dem nach internationalen Rechnungslegungsstandards ermittelten Eigenkapital bestimmen können.

Weitere Anpassungen

Schliesslich werden auch die FINMA-Rundschreiben «Eigenmittelpuffer und Kapitalplanung – Banken» (2011/2) und «Kreditrisiken – Banken» (2017/7) punktuell teilrevidiert. Insbesondere sind die im ersten Rundschreiben enthaltenen Bestimmungen zu den Bankkategorien und Eigenmittelpuffern überflüssig, da diese mittlerweile auf Stufe der bundesrätlichen Verordnungen geregelt werden. Sie werden neben weiteren Anpassungen aufgehoben.

Kontakt:

Vinzenz Mathys, Mediensprecher
Tel. +41 (0)31 327 19 77
vinzenz.mathys@finma.ch

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Basel-III-Umsetzung in der Schweiz: FINMA revidiert Rundschreiben

Zuletzt geändert: 31.10.2017 Grösse: 0.25  MB
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Entwurf: 2011/2 Rundschreiben "Eigenmittelpuffer und Kapitalplanung Banken"

Eigenmittelpuffer und Kapitalplanung bei Banken

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Entwurf: 2013/1 Rundschreiben "Anrechenbare Eigenmittel Banken"

Aufsichtsrechtlich anrechenbare Eigenmittel von Banken

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Entwurf: 2016/1 Rundschreiben "Offenlegung – Banken"

Aufsichtsrechtliche Offenlegungspflichten

Zuletzt geändert: 31.10.2017 Grösse: 0.32  MB
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Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken bei Banken

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Entwurf: 2018/xx Rundschreiben "Zinsrisiken - Banken"

Messung, Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Zinsrisiken im Bankenbuch

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Erläuterungsbericht

Basel III: Revision von Rundschreiben zu Zins- und Kreditrisiken, Eigenmitteln und zugehörigen Puffern sowie Offenlegung

Zuletzt geändert: 31.10.2017 Grösse: 1.48  MB
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Informationen zur Anhörung

Zuletzt geändert: 31.10.2017 Grösse: 0.08  MB
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Kernpunkte

Basel III: Revision von Rundschreiben zu Zins- und Kreditrisiken, Eigenmitteln und zugehörigen Puffern sowie Offenlegung

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Hilfsdokumente – Entwürfe

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