Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA stärkt die Risikoorientierung in der Aufsichtsprüfung von Banken, Effektenhändlern und Asset Manager. Prüfgesellschaften als verlängerter Arm der FINMA sollen künftig noch gezielter eingesetzt werden. Dafür revidiert sie das Rundschreiben "Prüfwesen". Die Anhörung dauert bis zum 31. Januar 2018.
Die FINMA gestaltet die aufsichtsrechtliche Prüfung durch Prüfgesellschaften risikoorientierter aus. Die Prüfungen sollen verstärkt auf die Risikosituation der Beaufsichtigten abgestimmt sein und vorausschauend Herausforderungen für die Beaufsichtigten identifizieren. Ziel ist es, damit die Effizienz des Prüfwesens zu erhöhen. Die FINMA revidiert dafür das Rundschreiben 2013/03 "Prüfwesen". Dieses wird einer Anhörung bis zum 31. Januar 2018 unterzogen und soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Gezieltere Prüfungen und Lockerung der Prüfzyklen bei kleineren Instituten
Bei der Aufsichtstätigkeit der FINMA übernehmen Prüfgesellschaften eine wichtige Rolle. Prüfgesellschaften sind als verlängerter Arm der FINMA tätig und arbeiten nach Vorgaben der FINMA. Aufsichtsprüfungen sind unabhängig von den gesellschaftsrechtlichen Rechnungslegungsprüfungen zuhanden der Eigentümer. Das heutige System der Aufsichtsprüfung von Banken, Effektenhändlern und Asset Manager sieht eine jährliche Prüfung bei jedem Institut vor. Zukünftig ist geplant, dass die Prüfgesellschaften bei den kleineren Beaufsichtigten (Kategorien 4 und 5) ohne sichtbar erhöhte Risiken die Aufsichtsprüfung nur noch alle zwei beziehungsweise drei Jahre durchführen. Ausserdem wird künftig bei allen Instituten die regelmässige Prüfung weniger flächendeckend ausgestaltet werden. Stattdessen sind vertiefte Prüfungen von Gebieten mit erhöhten Risiken oder über die Jahre rotierende Fokusthemen vorgesehen.
Materielle Kostensenkungen angestrebt
Die von den Prüfgesellschaften ausgeführte Aufsichtsprüfung kostete die Finanzbranche im Jahr 2015 116 Millionen Franken, 109 Millionen Franken davon betreffen Banken, Effektenhändler und Asset Manager. Die geplanten Massnahmen haben zum Ziel, die Kosten um mindestens dreissig Prozent zu senken. Ein kleiner Teil der Einsparungen soll für gezielte, fallbezogene Interventionen durch die FINMA oder durch Beauftragte eingesetzt werden. Zur besseren Steuerung der Prüfungshandlungen und Erhöhung der Kostentransparenz müssen die Prüfgesellschaften zudem neu bei allen Instituten zusammen mit der Prüfstrategie eine Kostenschätzung der vorzunehmenden Prüfungshandlungen einreichen.
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