Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA erleichtert aufgrund erster Erfahrungen die Anwendung der Liquiditätsquote für kleine Banken. Sie veröffentlicht nun das entsprechende teilrevidierte Rundschreiben zu den Liquiditätsrisiken bei Banken. Es tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Die FINMA veröffentlicht das FINMA-Rundschreiben 2015/2 "Liquiditätsrisiken Banken". Es vereinfacht die Anwendung der Liquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio) für kleine Banken. Weiter nimmt es bislang in FAQs erläuterte Elemente sowie Empfehlungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht aufgrund der Überprüfung der Schweizer Liquiditätsregulierung (Regulatory Consistency Assessment Programme) auf. Die Überarbeitung des Rundschreibens wurde nötig, da der Bundesrat in seiner Liquiditätsverordnung verschiedene Bestimmungen zur Liquiditätsregulierung bei Banken überarbeitete. Es tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Die FINMA führte zu dieser Teilrevision eine Anhörung durch. Sie nahm verschiedene von den Anhörungsteilnehmern vorgebrachte Anliegen im definitiven Rundschreiben auf. So vereinfachte sie insbesondere den Nachweis von Differenzen, die sich aus der Erstellung der Liquiditätsquote nach Erfüllungs- gegenüber Abschlusstagprinzip ergeben. Sie erleichterte zudem die Annahmen bei Abflüssen wegen gekündigten Einlagen und Edelmetallkonten sowie verschiedene Bestimmungen betreffend Rahmenkreditverträge. Das überarbeitete Rundschreiben enthält im Gegensatz zur Anhörungsversion keine Ausführungen zur Net Stable Funding Ratio (NSFR). Der Bundesrat hat am 22. November 2017 beschlossen, über deren Einführung unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen erst Ende 2018 zu entscheiden.
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