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Medienmitteilung
Geldwäschereibekämpfung
2018

FINMA schliesst "Panama Papers"-Verfahren gegen Gazprombank Schweiz ab

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA stellt schwere Mängel im Geldwäschereidispositiv der Gazprombank (Schweiz) AG beim Umgang mit Privatkunden fest. Die Bank hat die wirtschaftlichen Hintergründe von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit erhöhten Geldwäschereirisiken ungenügend abgeklärt. Die FINMA verbietet der Handelsbank bis auf Weiteres, neue Privatkunden aufzunehmen.

Die FINMA leitete im Jahr 2016 wegen möglicher Verletzungen der Geldwäschereivorschriften Abklärungen bei mehr als 30 Schweizer Banken ein. Im Rahmen dieser Abklärungen eröffnete die FINMA ein Enforcementverfahren gegen die Gazprombank (Schweiz) AG (Gazprombank Schweiz). Gazprombank Schweiz fokussiert vorab auf das Firmenkundengeschäft, insbesondere auf Handelsfinanzierungen und auf das kommerzielle Kreditgeschäft. Auslöser des FINMA-Verfahrens waren Hinweise aus den sogenannten Panama Papers. Im Rahmen dieses Verfahrens untersuchte die FINMA, wie die Bank bei einer Reihe von Geschäftsbeziehungen ihre Sorgfaltspflichten im Bereich der Geldwäschereiprävention wahrgenommen hatte. Betroffen waren Privatkunden einschliesslich politisch exponierter Personen mit Offshore-Gesellschaften.

Geschäftsbeziehungen und Transaktionen
ungenügend abgeklärt

Das im Januar 2018 abgeschlossene FINMA-Verfahren ergab, dass die Gazprombank Schweiz im Zeitraum von 2006 bis 2016 schwer gegen die Sorgfaltspflichten des Geldwäschereigesetzes verstossen hatte. Die Bank nahm die erforderliche Risikokategorisierung ihrer Geschäftsbeziehungen wiederholt inkorrekt oder verspätet vor. Sie hinterfragte die Geschäftsbeziehungen und Transaktionen nicht mit der notwendigen Tiefe und Sorgfalt. Die Bank stellte auch keine angemessene Dokumentation sicher. So holte sie zwar Belege ein, aber oftmals, ohne diese zu plausibilisieren. Die Bank hat es zudem in einigen Fällen unterlassen, verdächtige Geschäftsbeziehungen innerhalb einer angemessenen Frist der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu melden. Damit weist die Organisation und das Risikomanagement der Bank im Bereich der Geldwäschereibekämpfung insgesamt schwere Mängel auf.

Viele dieser Verstösse betreffen Kundenbeziehungen, die bereits vor 2009 bei der Vorgängerbank (Russische Kommerzial Bank AG) eröffnet wurden. Die Gazprombank Schweiz hat in der Zwischenzeit verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Organisation, das Risikomanagement und die Kontrollfunktionen zu verbessern. Trotzdem wies die FINMA die Bank an, die Prozesse zur Geldwäschereibekämpfung zu überprüfen und wo nötig anzupassen. Die FINMA wird die Umsetzung dieser und der bankeigenen Massnahmen eng überwachen. Sie setzt dafür auch einen Prüfbeauftragten ein.

FINMA verbietet Privatkundengeschäft

Aufgrund der festgestellten Mängel im Abwehrdispositiv gegen Geldwäscherei verbietet die FINMA der Gazprombank Schweiz, ihre Geschäftstätigkeit mit Privatkunden auszuweiten. Neue Privatkundenbeziehungen dürfen nicht eingegangen werden und bestehende sind eng zu überwachen. Ausserdem muss die Gazprombank Schweiz künftig einen mehrheitlich aus unabhängigen Mitgliedern bestehenden Risikoausschuss des Verwaltungsrats bilden.

Abschluss der FINMA-Abklärungen im Rahmen
der Panama Papers

Im Zuge der Enthüllungen aus den Panama Papers hat die FINMA bei über 30 Schweizer Banken Abklärungen zum Umgang mit den Geldwäschereivorschriften vorgenommen. Bei rund 20 Instituten erfolgten vertiefte Abklärungen. Wo notwendig, verlangte die FINMA im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit Massnahmen zur Verbesserung des Geldwäschereidispositivs. Mit dem Abschluss des Verfahrens gegen die Gazprombank Schweiz sind zugleich auch die verschiedenen Aktivitäten der FINMA rund um die Panama Papers abgeschlossen.

Geldwäschereiprävention hat hohen Stellenwert
für die FINMA

Die FINMA misst der Geldwäschereiprävention einen hohen Stellenwert bei. Über die vergangenen Jahre hat die FINMA im Bereich der Geldwäschereibekämpfung pro Jahr durchschnittlich mehr als zehn sanktionierende Enforcementverfügungen erlassen. Dabei leitete sie Massnahmen ein, die von der Auflösung einer Bank über den Bewilligungsentzug einer Treuhandgesellschaft bis zu Gewinneinziehungen reichten. Bei Beaufsichtigten setzte die FINMA zudem Anpassungen von Governance-Strukturen durch oder schränkte neue Geschäftstätigkeiten erheblich ein. Wegen schwerer Verletzungen der Sorgfaltspflichten sprach die FINMA in den vergangenen Jahren ausserdem acht Berufsverbote gegen Bankmanager aus. Überdies eröffnete sie zwischen 2016 und 2017 Enforcementverfahren gegen sieben weitere Funktionsträger von Banken.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher
Tel. +41 (0)31 327 91 71
tobias.lux@finma.ch

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Zuletzt geändert: 01.02.2018 Grösse: 0.25  MB
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