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Internationale Sanktion

Änderung des Anhangs 7 der Verordnung vom 19. Januar 2011 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR 946.231.143.6)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 23. April 2018 den Anhang 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurden die Einträge zu 28 natürlichen Personen angepasst. Die Änderung tritt am 24. April 2018 um 18:00 Uhr in Kraft.

Die Änderung ist auf der Interseite des SECO abrufbar.
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