Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA führt die Abrechnungspflicht für bestimmte standardisierte OTC-Zinsderivate und OTC-Kreditderivate ein. Der entsprechende Anhang der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA tritt per 1. September 2018 in Kraft.
Die teilrevidierte Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA) führt die obligatorische Abrechnung von bestimmten standardisierten OTC-Zinsderivaten und OTC-Kreditderivaten ein. Die Abrechnungspflicht ist vom Finanzmarktinfrastrukturgesetz vorgegeben. Die FINMA bestimmt deren zeitliche Einführung und präzisiert die darunter fallenden Derivatekategorien. Sie hörte die Branche zu diesen Änderungen an. Aufgrund der eingereichten Stellungnahmen übernimmt die FINMA die vorgeschlagenen Derivatekategorien unverändert. Die FinfraV-FINMA tritt per 1. September 2018 in Kraft. Ab dann laufen die Fristen, bis wann erstmals abgerechnet werden muss. Diese Fristen sind von der bundesrätlichen Finanzmarktinfrastrukturverordnung vorgegeben.
Ein zentraler Bestandteil der schweizerischen Regulierung des Derivatehandels ist die Pflicht, bestimmte von der FINMA bezeichnete OTC-Derivatekategorien über eine zentrale Gegenpartei abzurechnen. OTC-Derivate sind Derivate, die nicht über einen Handelsplatz wie eine Börse oder ein multilaterales Handelssystem gehandelt werden.
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