Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA überarbeitet und vereinfacht ihre Aufsichtspraxis zu den Tarifen in der beruflichen Vorsorge. Insbesondere erhalten die Versicherungsunternehmen mehr Freiheiten in der Tarifgestaltung und die Rabattpraxis wird vereinheitlicht. Aus zwei Rundschreiben wird Eines. Die Anhörung dauert bis zum 13. Juli 2018.
Die FINMA legt zwei Rundschreiben zur Tarifierung in der beruflichen Vorsorge zusammen. Gleichzeitig aktualisiert und strafft sie die Bestimmungen. Die bisherigen Bestimmungen waren teilweise überholt, die FINMA wartete aber mit deren Überarbeitung aufgrund der unterdessen abgelehnten Altersvorsorgereform 2020 zu.
Aufsichtspraxis wird vereinfacht
Aus dem Rundschreiben 2008/12 „Drehtürprinzip berufliche Vorsorge“ und 2008/13 "Tarifierung Risikoversicherung berufliche Vorsorge" wird das neue Rundschreiben "Tarifierung berufliche Vorsorge". Es legt unter anderem die Aufsichtspraxis der FINMA in den Bereichen des überobligatorischen Umwandlungssatzes und der nicht versicherungstechnisch begründeten Teilen von Prämien fest. Das Rundschreiben ist prinzipienbasiert ausgestaltet und umfasst halb so viele Randziffern wie die zu ersetzenden Rundschreiben. Es soll für alle Tarife, also für bestehendes und neues Geschäft, ab dem 1. Januar 2020 zur Anwendung kommen. Die FINMA führt dazu eine Anhörung bis zum 13. Juli 2018 durch. In diesem Rahmen fordert sie explizit Rückmeldungen zur vorgeschlagenen Praxis bei der technischen Begründung von Tarifen.
Aufsichtspraxis wird liberalisiert und vereinheitlicht
Gemäss der bundesrätlichen Aufsichtsverordnung haben sich Versicherungstarife grundsätzlich auf versicherungstechnische oder statistische Grundlagen abzustützen, um nicht als missbräuchlich zu gelten (Art. 117 Abs. 2). Das überarbeitete Rundschreiben übernimmt dieses Prinzip analog zu anderen Teilbranchen der Versicherungswirtschaft. Die Unterschiede zwischen verschiedenen Tarifen waren bislang auf den Faktor vier beschränkt. Diese Beschränkung entfällt, was den Versicherungsunternehmen bei der Tarifgestaltung mehr Freiraum lässt. Ausserdem harmonisiert die FINMA ihre Praxis für Rabatte. Diese dürfen nicht zu einer technisch unbegründeten erheblichen Ungleichbehandlung der Versicherungsnehmer führen.
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