Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt die Sorgfaltspflichten bei der Aufnahme von Geschäftsbeziehungen über digitale Kanäle an die technologischen Weiterentwicklungen an. Für die erforderlichen Anpassungen erhalten die Marktteilnehmenden eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2020.
Zwei Jahre nach der Einführung des Rundschreibens "Video- und Online-Identifizierung" überprüfte die FINMA, ob diese Regulierung zielgerichtet ist (Ex-Post-Evaluation). Diese Überprüfung hat ergeben, dass aufgrund der Praxiserfahrungen und des weiteren technologischen Wandels gewisse Vorgaben des Rundschreibens noch nicht oder nicht mehr optimal auf die Bedürfnisse des Finanzmarktes und die Finanzintermediäre abgestimmt sind. Die FINMA trägt dem im teilrevidierten Rundschreiben Rechnung und führte dazu eine Anhörung durch.
Grundsätzlich stimmten die Anhörungsteilnehmenden der Überarbeitung der Vorgaben zu, so insbesondere, dass für die Online-Identifizierung nun eine Banküberweisung von einer Schweizer Bank nicht mehr eine Voraussetzung ist. Die FINMA passte auch einzelne Elemente aufgrund der Anhörungseingaben an. So müssen beispielsweise neu sowohl bei der Videoidentifizierung als auch bei der Online-Identifizierung nur noch zwei anstatt wie ursprünglich vorgesehen drei Sicherheitsmerkmale geprüft werden. Die FINMA gewährt eine Übergangsfrist bis am 1. Januar 2020 damit die Finanzintermediäre ausreichend Zeit für die erforderlichen Prozessanpassungen haben. Bis dahin haben sie die Wahl, ob sie sich weiter an die bisherigen Vorgaben oder bereits an die teilrevidierte Fassung des Rundschreibens halten.