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2018

Anpassung des Versicherungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU

Die Schweiz und die Europäische Union haben ihr Versicherungsabkommen revidiert. Es handelt sich um technische Anpassungen des Abkommens über die Direktversicherung mit Ausnahme der Lebensversicherung.
Da beide Parteien ihre jeweiligen Solvenz-Systeme, "Swiss Solvency Test SST" und "Solvency II", in den vergangenen Jahren modernisiert haben, musste das Abkommen an die neuen Anforderungen angepasst werden (Schadenversicherungsabkommen mit der EU, SR 0.961.1). Die Änderungen wurden am 3. Juli 2018 beschlossen und sind per sofort in Kraft getreten. Versicherungsunternehmen, die bisher zusätzlich zum SST die Solvabilität I berechnen und rapportieren mussten, sind ab sofort von dieser Pflicht befreit (Art. 22 der Aufsichtsverordnung, SR 961.011).
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