Die Rothschild Bank AG und eine ihrer Tochtergesellschaften haben im Umfeld von 1MDB schwer gegen die Geldwäschereivorschriften verstossen. Sie verletzten die entsprechenden Sorgfalts-, Melde- und Dokumentationspflichten. Die FINMA wird die von den Instituten bereits ergriffenen Verbesserungsmassnahmen prüfen lassen. Damit schliesst die FINMA das letzte von insgesamt sieben Enforcementverfahren im Kontext von 1MDB ab.
Die Rothschild Bank AG und ihre Tochtergesellschaft Rothschild Trust (Schweiz) AG haben schwer gegen die schweizerischen Geldwäschereivorschriften verstossen. Die Verstösse standen im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen und Transaktionen im Umfeld der mutmasslichen Korruptionsaffäre rund um den malaysischen Staatsfonds 1MDB. Dies ergab das im Juli 2018 abgeschlossene Enforcementverfahren der FINMA.
Sorgfalts-, Melde- und Dokumentationspflichten verletzt
Die FINMA stellte fest, dass die Bank und eine im Trustgeschäft tätige Tochtergesellschaft bei einer bedeutenden Geschäftsbeziehung die Herkunft der Vermögenswerte mangelhaft abklärten. Obwohl bereits bei der Anbahnung der Geschäftsbeziehung erste Hinweise bestanden, wonach dieser Kunde in Geldwäschereiaktivitäten involviert sein könnte, entschieden sich die Institute, diese Geschäftsbeziehung zu führen und später sogar erheblich auszubauen. Aufgrund der mangelhaften Abklärungen verletzten die Institute nach Ansicht der FINMA auch ihre Meldepflicht: Sie erstatteten mit erheblicher Verspätung Verdachtsmeldungen an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS). Ausserdem dokumentierte die Bank verschiedene Transaktionen mit erhöhten Risiken ungenügend.
FINMA schliesst letztes 1MDB-Verfahren ab
Die Institute haben aus eigenem Antrieb bereits zahlreiche organisatorische Massnahmen getroffen, um die Bestimmungen zur Geldwäschereibekämpfung besser einzuhalten. Die FINMA wird einen Prüfbeauftragten einsetzen, der die Angemessenheit und Wirksamkeit der Massnahmen und des internen Kontrollsystems zur Bekämpfung der Geldwäscherei prüfen wird. Die FINMA schliesst mit dem vorliegenden Fall das letzte von insgesamt sieben Enforcementverfahren gegen Institute im Kontext von 1MDB ab.
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