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Internationale Sanktion
2018

Änderung der Anhänge 3 und 5 der Verordnung vom 30. März 2011 über Massnahmen gegenüber Libyen (SR 946.231.149.82)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 15. August 2018 die Anhänge 3 und 5 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen geändert. Dabei wurde der Eintrag zu einer natürlichen Person gelöscht.


Die Änderung tritt am 16. August 2018 um 18:00 Uhr in Kraft.


Die Änderung ist auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) abrufbar.


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