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Internationale Sanktion

Änderung des Anhangs der Verordnung vom 7. August 1990 über Wirtschaftsmassnahmen gegenüber der Republik Irak (SR 946.206)

Mit Beschluss vom 1. Oktober 2018 hat das zuständige UN-Sanktionskomitee die Liste der sanktionierten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen geändert. Die Änderung ist in der Schweiz direkt anwendbar; die Datenbank SESAM (SECO Sanctions Management) wurde am 2. Oktober 2018 angepasst.

 

Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar.


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