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2018

Handel mit Schweizer Aktien: Anerkennung von EU-Handelsplätzen

Ab dem 1. Januar 2019 bedürfen ausländische Handelsplätze für den Handel mit Schweizer Beteiligungspapieren einer Anerkennung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Massgeblich hierfür ist eine Liste des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD). Aufgrund der Aktualisierung dieser Liste können nun auch Handelsplätze in der Europäischen Union die FINMA-Anerkennung erhalten.

Ausländische Handelsplätze, an denen Schweizer Beteiligungspapiere gehandelt werden oder die den Handel mit solchen ermöglichen, bedürfen ab dem 1. Januar 2019 vorgängig einer aufsichtsrechtlichen Anerkennung der FINMA (vgl. Verordnung).

Nun können auch Handelsplätze in der Europäischen Union die FINMA-Anerkennung erhalten. Dies, nachdem das EFD am 20. Dezember 2018 die für die Anerkennung massgebliche Liste mit Jurisdiktionen aktualisiert hat (vgl. Medienmitteilung EFD). Die Anerkennung eines ausländischen Handelsplatzes fällt dahin, sobald dieser seinen Sitz in einer Jurisdiktion auf der Liste des EFD hat.

Die FINMA hat hierzu eine Aufsichtsmitteilung publiziert sowie die aktualisierte Liste der anerkannten Handelsplätze.


FINMA-Aufsichtsmitteilung 04/2018

Anerkennung von EU-Handelsplätzen für den Handel mit Schweizer Beteiligungspapieren

Zuletzt geändert: 21.12.2018 Grösse: 0.14  MB
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