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Fintech
2019

Fintech-Bewilligung und Sandbox: Anpassung der FINMA-Rundschreiben

Die Einführung der neuen Fintech-Bewilligung und eine Revision der Bestimmungen zur Sandbox erfordern gewisse Anpassungen in den Rundschreiben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Firmen mit einer Fintech-Bewilligung profitieren insbesondere von einem geringeren Prüfumfang.
Das Parlament hat eine neue Bewilligungskategorie für Fintech-Unternehmen geschaffen. Zudem hat der Bundesrat die Bestimmungen zur sogenannten Sandbox angepasst. Diese Neuerungen erfordern eine entsprechende Anpassung der FINMA-Aufsichtspraxis. Daher eröffnet die FINMA eine Anhörung zu den Rundschreiben 2008/3 "Publikumseinlagen bei Nichtbanken" und 2013/3 "Prüfwesen". Die Anhörung dauert bis zum 15. Mai 2019. Die teilrevidierten Rundschreiben sollen im Herbst 2019 in Kraft treten.

Fintech-Bewilligung: geringerer Prüfumfang

Der Gesetzgeber schuf per 1. Januar 2019 eine neue Bewilligungskategorie, die sogenannte Fintech-Bewilligung. Als Folge davon ergänzt die FINMA ihr Rundschreiben zum Prüfwesen mit den Anforderungen der aufsichtsrechtlichen Prüfung von Unternehmen dieser neuen Bewilligungskategorie. Die Anforderungen für Fintech-Unternehmen lehnen sich an das etablierte Prüfwesen bei Banken und Effektenhändler an, jedoch gilt für die betroffenen Institute ein geringerer Prüfumfang und eine vereinfachte, aber auf die besonderen Risiken von Fintech-Geschäftsmodellen fokussierte Berichterstattungspflicht.

Sandbox: Anlage der Einlagen möglich

Per 1. April 2019 hat der Bundesrat zudem Anpassungen an den Bestimmungen zur sogenannten Sandbox vorgenommen. So ist es innerhalb der Sandbox möglich, die bis zum Schwellenwert von einer Million Franken entgegengenommenen Einlagen anzulegen. Untersagt ist jedoch das Betreiben des sogenannten Zinsdifferenzgeschäfts, das weiterhin den Banken vorbehalten bleibt. Mit einer Anpassung des Rundschreibens "Publikumseinlagen bei Nichtbanken" legt die FINMA ihre Auslegung des Begriffs Zinsdifferenzgeschäft dar. Damit erhöht sie die Rechtssicherheit für Personen, die künftig von der Sandbox Gebrauch machen wollen.

Kontakt

Vinzenz Mathys, Mediensprecher
Tel. (0)31 327 19 77
vinzenz.mathys@finma.ch

Medienmitteilung

Fintech-Bewilligung und Sandbox: Anpassung der FINMA-Rundschreiben

Zuletzt geändert: 15.03.2019 Grösse: 0.07  MB
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Entwurf: Rundschreiben 08/3 "Publikumseinlagen bei Nichtbanken"

Teilrevision

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Erläuterungsbericht

Teilrevision des Rundschreibens 2008/3 "Publikumseinlagen bei Nichtbanken"

Zuletzt geändert: 15.03.2019 Grösse: 0.28  MB
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Informationen zur Anhörung

Teilrevision des Rundschreibens 2008/3 "Publikumseinlagen bei Nichtbanken"

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Kernpunkte

Teilrevision des Rundschreibens 2008/3 "Publikumseinlagen bei Nichtbanken"

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Entwurf: Rundschreiben 2013/3 "Prüfwesen“

Teilrevision

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Erläuterungsbericht

Teilrevision des Rundschreibens 2013/3 "Prüfwesen"

Zuletzt geändert: 15.03.2019 Grösse: 0.17  MB
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Informationen zur Anhörung

Teilrevision des Rundschreibens 2013/3 "Prüfwesen"

Zuletzt geändert: 15.03.2019 Grösse: 0.08  MB
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Kernpunkte

Teilrevision des Rundschreibens 2013/3 "Prüfwesen"

Zuletzt geändert: 15.03.2019 Grösse: 0.16  MB
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