Die Einführung der neuen Fintech-Bewilligung und eine Revision der Bestimmungen zur Sandbox erfordern gewisse technische Anpassungen in der Aufsichtspraxis. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht die entsprechend revidierten Rundschreiben.
Das Parlament hat eine neue Bewilligungskategorie für Fintech-Unternehmen geschaffen. Zudem hat der Bundesrat die Bestimmungen zur sogenannten Sandbox angepasst. Diese Neuerungen erforderten eine Anpassung der FINMA-Aufsichtspraxis. Nach erfolgter Anhörung veröffentlicht die FINMA die entsprechend teilrevidierten Rundschreiben 2008/3 "Publikumseinlagen bei Nichtbanken" und 2013/3 "Prüfwesen". Sie treten am 1. Juli 2019 in Kraft.
Fintech-Bewilligung: Prüfwesen
Die FINMA ergänzte ihr Rundschreiben zum Prüfwesen mit den Anforderungen der aufsichtsrechtlichen Prüfung bei Unternehmen der neuen Bewilligungskategorie, der sogenannten Fintech-Bewilligung. Sie sah für diese Institute im Vergleich zu grösseren oder komplexeren Unternehmen gewisse Erleichterungen bei der Risikoanalyse und der Prüfstrategie vor. Aufgrund der Stellungnahmen ergänzte und präzisierte die FINMA das Rundschreiben und legte eine jährliche Prüfung der Einhaltung der Informationspflichten betreffend fehlender Einlagenprivilegierung fest.
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