News

Medienmitteilung
2019

Ex-post-Evaluation des Rundschreibens "Direktübermittlung"

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA überprüft die Wirkung und Anwendung des Rundschreibens zur Direktübermittlung. Zu dieser Ex-post-Evaluation können Interessierte bis zum 13. September 2019 Stellung nehmen.

International tätige Unternehmen sind auf den ausländischen Märkten zunehmend mit Melde- und Informationspflichten gegenüber den lokalen Behörden konfrontiert. Einerseits liefen solche Schweizer Unternehmen bei einer direkten Informationslieferung an ausländische Behörden bis Ende 2015 Gefahr, sich in der Schweiz der verbotenen Handlung für einen fremden Staat strafbar zu machen (Art. 271 StGB). Andererseits riskierten solche Beaufsichtigten Strafen, Bussen oder gar den Verlust des Marktzugangs, wenn sie ihre Melde- und Informationspflichten gegenüber ausländischen Behörden nicht einhielten.

Regime-Wechsel bei der Datenübermittlung an ausländische Behörden

Mit einer gesetzlichen Grundlage für die direkte Übermittlung nicht öffentlicher Informationen an ausländische Behörden in bestimmten Fällen (Art. 42c FINMAG) entschärfte der Schweizer Gesetzgeber diese Rechtsunsicherheit. Er trug dabei auch den Voraussetzungen für eine legitime Amtshilfe an ausländische Behörden zum Schutz der Schweizer Interessen Rechnung. Die neue Regelung ist prinzipienbasiert und weist daher Interpretationsspielraum auf. Vor diesem Hintergrund verfolgte die FINMA mit dem Erlass des Rundschreibens 2017/6 "Direktübermittlung" das Ziel, die Rechtssicherheit für die Beaufsichtigten zu erhöhen und so den Datenfluss insgesamt im Rahmen des gesetzgeberischen Willens zu erleichtern.

Geplante Überprüfung nach Rundschreiben-Einführung

Wie bereits bei der Einführung des Rundschreibens 2017/6 "Direktübermittlung" angekündigt, unterzieht die FINMA dieses Rundschreiben nun einer Überprüfung (Ex-post-Evaluation). Damit will sie den praktischen Erfahrungen in der Anwendung und den Entwicklungen im internationalen Umfeld Rechnung tragen. Die Interessierten sind eingeladen, ihre Erfahrungen mit den Ausführungsbestimmungen im Rundschreiben bis am 13. September 2019 aufzuzeigen. Die FINMA wird die Eingaben in einem Bericht auswerten und erläutern, ob und in welcher Weise sie berücksichtigt werden.

Kontakt

Vinzenz Mathys, Mediensprecher
Tel. 031 327 19 77
vinzenz.mathys@finma.ch

Medienmitteilung

Ex-post-Evaluation des Rundschreibens "Direktübermittlung"

Zuletzt geändert: 19.07.2019 Grösse: 0.35  MB
Zur Merkliste hinzufügen
Rundschreiben 2017/6 "Direktübermittlung"

Ex-post-Evaluation - Einladung zur Rückmeldung

Zuletzt geändert: 19.07.2019 Grösse: 0.46  MB
Zur Merkliste hinzufügen
Backgroundimage