News

Meldung
2019

Änderung der Anhänge zur Kooperationsvereinbarung im Fondsbereich zwischen der FINMA und der Hongkong SFC

Die technischen Umsetzungsbestimmungen in den Anhängen zur Kooperationsvereinbarung im Fondsbereich zwischen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA und der Securities and Futures Commission of Hong Kong (SFC) vom 2. Dezember 2016 mussten angepasst werden. Grund dafür ist die Revision des Hong Kong Code on Unit Trusts and Mutual Funds ("UT Code"), auf dessen Bestimmungen sich die Kooperationsvereinbarung bezieht.
Am 1. Januar 2019 ist der geänderte Hong Kong Code on Unit Trust and Mutual Funds in Kraft getreten. Dies machte kleinere Anpassungen an den technischen Umsetzungsbestimmungen zur Kooperationsvereinbarung nötig (insbesondere Ziff. 7 a. v, vi und b. i des FINMA-Anforderungskatalogs). Damit bleiben die Anforderungen an die Genehmigung von Hongkong Fonds zum Vertrieb in oder von der Schweiz aus mit denjenigen von Effektenfonds gleichwertig. Gleichzeitig passte die FINMA die Gesuchsvorlage zur "Genehmigung von Hong Kong Fonds" an und überführte diese in die FINMA Erhebungs- und Gesuchsplattform (EHP).
Backgroundimage