Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht eine weitere Aufsichtsmitteilung im Kontext der COVID-19-Krise. Die darin festgehaltenen Erleichterungen und Präzisierungen der Aufsichtspraxis betreffen Institute mit einer Bewilligung zur Anwendung des Marktrisiko-Modellansatzes sowie eine Fristerstreckung für Beaufsichtigte bei der Einführung neuer Regeln im Derivatebereich.
Mit ihrer Aufsichtsmitteilung 04/2020 gibt die FINMA weitere Erleichterungen im Kontext der COVID-19-Krise bekannt. Die FINMA gewährt einerseits Erleichterungen im Marktrisiko-Modellansatz zur Abschwächung der volatilitätsbedingten Prozyklizität. Diese Erleichterungen betreffen die Anzahl Backtesting-Ausnahmen, die für die Eigenmittelberechnung relevant sind, und sind bis am 1. Juli 2020 befristet. Andererseits erstreckt die FINMA die Fristen im Derivatehandel für Ersteinschusszahlungen für nicht zentral abgerechnete OTC-Derivate für gewisse Gegenparteien um ein Jahr.